Der bayerische Gesundheitsminister Dr. Otmar Bernhard wird eine Initiative in den Bundesrat einbringen, um den Versand mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu unterbinden. „Medikamente, die aus gutem Grund nur auf Rezept erhältlich sind, gehören in die Apotheke, nicht ins Internet oder in den Supermarkt“, so Bernhard.

Die Bayerische Landesapothekerkammer begrüßt diese Entscheidung der Landesregierung ausdrücklich: „Das ist ein klarer Sieg der Vernunft. Aktuell sind circa 50 Prozent der Medikamente aus dem Internet gefälscht. Die Verbraucher und Patienten müssen aktiv geschützt werden. Und die Politik muss hierfür die Rahmenbedingungen liefern. Ein Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist der Schritt in die richtige Richtung“, sagt Dr. Ulrich Krötsch, Präsident der Bayerischen Landesapothekerkammer in München.

Seit 2004 ist der Versand von Arzneimitteln in Deutschland zugelassen. Dies werde zunehmend zu einem Experiment mit ungewissem Ausgang für die Gesundheit, so Bernhard. Seriöse und illegale Versandhändler seien für den Verbraucher nicht zu unterscheiden. Gerade die jüngsten Zahlen von Zoll, Kriminalbehörden, EU-Kommission und Weltgesundheitsorganisation lösen viele Fragen zur sicheren Arzneimittelversorgung aus: Mehr als die Hälfte der Pillen aus dem Netz enthalten zu wenig, zu viel, gar keine oder falsche Wirkstoffe. Dagegen ist die Arzneimittelversorgung aus der Apotheke sicher.

Seit März 2008 gibt es außerdem sogenannte Pick-up-Stellen, z. B. in Drogerieund Supermärkten. Krötsch: „Die notwendige Betreuung der Patienten findet hier nicht statt. Gerade bei verschreibungspflichtigen Medikamenten ist diese allerdings dringend erforderlich. In der Apotheke ist die Beratung kostenlos und erfolgt außerdem persönlich, von Mensch zu Mensch. Kostenpflichtige Hotlines der Internetversender stellen für viele, vor allem ältere Patienten eine unüberwindbare Hürde dar. Sie sind in keinem Fall ein Ersatz für die persönliche Beratung durch den Apotheker.“ Körperschaft des öffentlichen Rechts Maria-Theresia-Straße 28, 81675 München Bayerische Landesapothekerkammer – Maria-Theresia-Str. 28 – 81675 München

Mit einem Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel wäre Deutschland auch auf europäischer Linie: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte zuletzt 2003 bestätigt, dass eine Beschränkung des Versandhandels aus Gründen des Verbraucher- und Patientenschutzes zulässig ist. „Es bleibt nun abzuwarten, ob endlich auch andere Landesregierungen die Bedrohung für die sichere Arzneimittelversorgung in Deutschland ernst nehmen und sich der Initiative Bayerns anschließen werden“, so Krötsch.

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