Wie nicht anders zu erwarten, bleibt die Frage nach einer gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung umstritten. Dies ist bedauerlich, geht es doch bei der patientenautonomen Verfügung um ein ganz zentrales Grundrecht, dass nicht (!) zur Disposition irgendwelcher Politiker steht. Es ist mehr als befremdend, wenn wohl die Mehrheit unserer Bundestagsabgeordneten sich einer gebotenen Regelung verschließen und es zu befürchten ansteht, dass es zu keiner gesetzlichen Regelung kommt. Vielleicht haben sich gerade die Unionsabgeordneten „zu weit“ bei den Kirchen und der Bundesärztekammer aus dem „Fenster“ gelehnt, so dass es ihnen im Nachgang zu den Gesprächen nicht mehr möglich erscheint, für eine verfassungskonforme Regelung zu werben und einzutreten.

Unabhängig davon, welche unheilvollen Allianzen nunmehr zwischen den Fraktionen geschmiedet werden, verbleibt es bei der schlichten Erkenntnis, dass der Gesetzgeber einen grundrechtlichen Schutzauftrag zu erfüllen hat. Dies zu begreifen, dürfte an sich nicht schwer fallen, es sei denn, man/frau beabsichtigt, in einem säkularen Verfassungsstaat ein gesamtes Staatsvolk mit seinen ureigenen individualethischen Vorstellungen zwangsbeglücken zu wollen. Den Damen und Herren Künast, Göring-Eckardt, Bosbach, Hüppe und Herrn Hoppe von der BÄK bleibt es unbenommen, gemäß ihren höchst subjektiven Vorstellungen von einem gelungenen Sterben eine patientenautonome Verfügung zu erstellen oder diese schlicht zu unterlassen. Diese Freiheit ist ihnen zu konzedieren, so wie manch andere Bürger (wohl mehr 10 Millionen) es für wesentlich erachten, ihren Willen in einer Patientenverfügung zu dokumentieren, der strikt zu befolgen ist.

Wo also liegt das Problem?

Es ist der Kulturkampf zwischen Werten und Moralen und es bewahrheitet sich wieder aufs Neue, dass Wertkonservative ein – gelinde ausgedrückt – seltsames Verständnis von Freiheit hegen. Bürger und Patienten sind „mündiger“, als es vielleicht einigen Abgeordneten genehm ist und genau dies ist der neuralgische Punkt in der gesamten Debatte: Wir brauchen nicht die Botschaften einzelner Abgeordneter, sondern eine verfassungskonforme Regelung, die in erster Linie beherzigt, dass eben nicht „dein“ sonder „mein“ (!) Wille geschehe. Mag sich auch „Gottes Wort“ durch seine Stellvertreter auf Erden in das Ohr einiger Abgeordneten schleichen, so entfalten diese Botschaften keinerlei Verbindlichkeit. Diese Erkenntnis mag zwar insbesondere für die unionspolitische Seele schmerzhaft sein, aber der Einzelne ist für den Seelenfrieden der Abgeordneten nicht zuständig! Ein Blick in das Grundgesetz dient denn auch den Abgeordneten zur Rechtsfindung und nicht der Blick in die transzendente Glaskugel, die sich zunehmend mehr als brüchig erweist.

Quelle: www.iqb-info.de

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