Angesichts der Tatsache, dass schwangere Frauen ein besonders hohes Risiko haben, an Venenleiden zu erkranken, plädiert die eurocom e.V. (Europäische Herstellervereinigung für Kompressionstherapie und orthopädische Hilfsmittel) an die Frauenärzte, bei den Vorsorgeuntersuchungen auch die Beine der Schwangeren zu inspizieren.

Durch die Veränderung des weiblichen Hormonhaushaltes während der Schwangerschaft neigen Frauen verstärkt zur Varizenbildung. Bei jeder dritten Frau führt die erste Schwangerschaft bereits zu so genannten Schwangerschaftskrampfadern. Jede weitere Schwangerschaft erhöht das Risiko zusätzlich. Ursache hierfür ist die vermehrte Produktion der Hormone Progesteron und Östrogen. Das während einer Schwangerschaft erhöhte Blutvolumen stellt eine zusätzliche Belastung für die Venen dar.

Bei schwangeren Frauen ist daher das Risiko, an einer Thrombose zu erkranken, drei- bis fünfmal höher als bei einer Nichtschwangeren.

Damit es erst gar nicht soweit kommt, empfiehlt die eurocom den Frauenärzten, den Beinen ihrer schwangeren Patientinnen besondere Aufmerksamkeit zu schenken: „Schauen Sie sich die Beine bei jeder Vorsorgeuntersuchung genau an. Veränderungen an den Beinvenen können so schnell erkannt, Schlimmeres dadurch verhindert werden“, rät Dr. Ernst Pohlen, Geschäftsführer des Industrieverbandes.

Für Schwangere sind vorbeugende Maßnahmen gegen Venenerkrankungen besonders ratsam. Das Mittel der Wahl sind neben bewusster Ernährung und Bewegung medizinische Kompressionsstrümpfe, die im Gegensatz zu Medikamenten keine negativen Auswirkungen auf den Embryo haben. Frauenärzte sollten ihren Patientinnen diese rechtzeitig verordnen. Ihr Arznei- und Heilmittelbudget wird damit nicht belastet.

„Speziell für Schwangere gibt es Kompressionsstrumpfhosen, die sich dem wachsenden Bauch anpassen und gleichzeitig den medizinisch erforderlichen Druck am Bein gewährleisten“, führt Pohlen aus. Anziehhilfen, die ebenfalls verordnet werden können, erleichtern den schwangeren Frauen das Anziehen ihrer Strümpfe.

Pohlen weist außerdem auf eine Besonderheit hin: „Schwangere sind von der Zuzahlung befreit.“

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