Ab 1. Juli 2008 hat sich das Leistungsangebot der Gesetzlichen Krankenkassen um die Früherkennungsuntersuchung von Hautkrebs erweitert. Bisher stand es im eigenen Ermessen der Krankenkassen, diese Leistung kostenfrei für ihre Versicherten an- zubieten.
Nun kann jeder gesetzlich Versicherte ab dem Alter von 35 Jahren alle 2 Jahre diese Vorsorgeuntersuchung auf Kosten seiner Krankenkasse in Anspruch nehmen.