In der Wochenzeitschrift Die Zeit, Nr. 32, S. 39 vom 31.07.2008 erschien ein Artikel unter dem Titel „Heilpraktiker – Der Kriegsverbrecher Radovan Karadžić und die Naturmedizin“. Nachfolgend der Wortlaut eines offenen Leserbriefes des Berufsverbands Union Deutscher Heilpraktiker:

„Zeitleser wissen angeblich mehr. Sie lesen einmal mehr, dass Polemik nicht davor zurückschreckt, einen ganzen Berufsstand zu verleumden. Nach offizieller Lesart hatte der gelernte Psychiater Karadžić in einer privaten Arztpraxis in Belgrad unter falschem Namen gearbeitet und sein Geld mit „alternativer Heilkunst“ verdient. In Deutschland ist der Heilpraktiker eine gesetzlich geregelte Berufsbezeichnung, ohne Wenn und Aber. Nur wer nach dem Heilpraktikergesetz eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde hat, darf sich Heilpraktiker nennen. Die Erlaubnis wird erteilt nach einer eingehenden Überprüfung bei der Unteren Verwaltungsbehörde im Benehmen mit dem jeweiligen Gesundheitsamt. Hatte Karadžić überhaupt eine urkundliche Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, um ihn auf die Stufe eines Heilpraktikers zu stellen? Nur weil Karadžić als Kind in ärmlichen Verhältnissen aufwuchs, später Psychiater wurde und nebenbei auch Gedichte veröffentlichte, wäre das doch kein Grund, ganze Bevölkerungsgruppen wie Arme und Bedürftige, Seelenärzte und Dichter oder Schriftsteller mit Kriegsverbrechern mit ihm pauschal auf eine Stufe zu stellen.

Oder braucht die deutsche Medien-Seele immer jemanden, den sie verfolgen und als Sündenbock geißeln kann? Im vorliegenden Fall ist es der anerkannte Beruf des Heilpraktikers – ein freier Beruf wie zum Beispiel der des Journalisten. Der Begriff „freier Beruf“ leitet sich von dem des „freien Bürgers“ ab. Seine Dienstleistungen und Produkte sollten nicht allein dem Individuum, sondern auch der Gesellschaft zugute kommen, kurz definiert über Professionalität, Gemeinwohlverpflichtung, Selbstkontrolle und Eigenverantwortlichkeit. Der Journalist, beziehungsweise die Medien haben es in der Hand, über was und auf welche Weise die Gesellschaft informiert wird – gesellschaftspolitisches Verantwortungsbewusstsein eben.

Welchen Inhalt hätte wohl der Artikel gehabt, wäre Karadžić als freier Journalist untergetaucht? Immerhin hat er wohl auch als Redakteur für ein medizinisches Fachblatt geschrieben. Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. Im Gegensatz zum Beruf des Heilpraktikers gibt es im Journalismus kein staatlich festgelegtes Berufsbild und selbst die Berufsbezeichnung „Journalist“ ist ungeschützt. Trotz dieser ungeschützten Berufsbezeichnung findet das Berufsbild der deutschen Journalisten weitgehende Anerkennung. Den rund 20.000 in Deutschland lebenden Heilpraktikern bleibt diese Anerkennung in den Medien leider des Öfteren durch einseitige oder schlecht recherchierte Berichte vorenthalten. Es gibt sogar Schulmediziner, die von den Medien urplötzlich zu Heilpraktikern ernannt wurden, nur weil ihre ärztlichen Standeskollegen sie nicht mehr ertragen wollten.

Es bedarf bei der Lektüre keiner magischen Umstände und auch keiner geheimen Zauberworte, um den eigentlichen Sinn zu verstehen: Nur der Schulmediziner sei wissenschaftlich und vernünftig – der Heilpraktiker wird als Esoteriker abgeschrieben und muss damit rechnen und leben, dass kranke Seelen und Kriegsverbrecher öffentlich ihm als Kollegen zugeordnet werden dürfen.

Der kurze Kommentar des Schweizer Tagesanzeiger vom 22. Juli über Karadžić zeugt dagegen von journalistischem und gesellschaftspolitischem Verantwortungsbewusstsein: „Ein Massenmörder als Heilpraktiker? Das passt irgendwie zur Karriere eines grotesken Zynikers.“

Wer die Wirklichkeit über den Beruf des Heilpraktikers wissen oder darüber berichten möchte, kann sich jederzeit unter www.udh-bundesverband.de umfassend informieren.

Jedenfalls sind wir Heilpraktiker es leid, für alles und jedes den Kopf hinhalten zu müssen oder als Sündenbock abgestempelt zu werden.“

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