In Deutschland leben etwa zehn Prozent der Bevölkerung unterhalb der Armutsgrenze. Das Institut der Deutschen Zahnärzte belegt in der vierten Deutschen Mundgesundheitsstudie, dass es einen Zusammenhang zwischen dem Sozialstatus und der Mundgesundheit gibt. Um dem zu begegnen, verweist die Zahnärzteschaft auf kostengünstige und einfache Maßnahmen zur Vorsorge.

„In der täglichen Praxis sehen wir Zahnärzte immer wieder Fälle von erhöhter Zahnkaries. Das tritt besonders bei Patienten auf, die in unteren sozialen Schichten aufwachsen und mit niedrigem Einkommen leben müssen. Zahnmediziner sind sich diesem Problem bewusst. Deshalb fordern wir, dass in Politik und Gesellschaft noch mehr Wert auf Vorsorgemaßnahmen gelegt wird“, betont Dipl.-Stom. Jürgen Herbert, Präsident der Landeszahnärztekammer Brandenburg (LZÄKB).

Aus Sicht der Zahnärzteschaft sollte das Bestmögliche getan werden, um die Mundgesundheit sozial Benachteiligter zu fördern. Da fluoridiertes Trinkwasser in Deutschland nicht erlaubt ist, könnte fluoridiertes Speisesalz ein probates Mittel sein, einen Großteil der betroffenen Bevölkerungsschicht zu erreichen. „Durch deren Verwendung über den Privathaushalt hinaus – beispielsweise in Großküchen – wird die Zielgruppe erreicht“, sagt Jürgen Herbert.

Ein regelmäßiger Besuch beim Zahnarzt deckt Anzeichen für Karies frühzeitig auf. „Die Behandlungen sind bis zum Alter von 18 Jahren für den Patienten kostenfrei und somit kann jeder Jugendliche diese Möglichkeit der Vorbeugung nutzen“, erklärt der Präsident. Auch eine gute Mundhygiene mit regelmäßigem Zähneputzen beugt der Ausbreitung von Bakterien vor.

Eine weitere bedeutende Präventionsmaßnahme: Die zahnärztlichen Frühuntersuchungen bei Kleinkindern ab dem sechsten Lebensmonat sollten von allen Eltern stärker genutzt werden. „So lassen sich Anzeichen für eine Milchzahnkaries in einem frühen Stadium erkennen und Maßnahmen dagegen ergreifen, bevor es zu spät ist.“

Hintergrund „Fluoridierung“:

Fluoride unterstützen die Härtung des Zahnschmelzes. In Deutschland ist eine Anreicherung des Trinkwassers mit Fluoriden nach dem Lebensmittelrecht erlaubt – nach dem Wasserrecht jedoch verboten. Darum wird auf andere Arten der Kariesprävention mit Fluoriden zurückgegriffen. Seit 1991 kann in der Bundesrepublik fluoridiertes Speisesalz für die häusliche Verwendung gekauft werden. Daneben gibt es Tabletten, Mundspülmittel und Zahnpasten, die Fluoride enthalten.

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