Der Präsident des Bundeskartellamtes, Dr. Bernhard Heitzer, hat sich gegen ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ausgesprochen. „Wir sind der Auffassung, dass die Argumente der Apotheken – Arzneimittelsicherheit und Patientenschutz – nur vorgeschoben sind und wohl eher dem Schutz des eigenen Geschäftes dienen“, sagte er bei einer Veranstaltung in Berlin.

Heitzer forderte, die Patienten selbst bestimmen zu lassen, ob sie ihr Rezept im Versandhandel oder in der stationären Apotheke einlösen möchten.

Hintergrund der Diskussion ist die Gesetzesinitiative der Freistaaten Sachsen und Bayern, die den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten wieder verbieten lassen möchten. In Deutschland ist der Arzneimittelversandhandel seit 2004 gesetzlich erlaubt. Inzwischen haben rund 2.000 der rund 22.000 Apotheken eine Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Medikamente beantragt und erhalten.

Zu den typischen Kunden von Versandapotheken zählen nach Auskunft von Christian Buse, dem Vorsitzenden des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA) alte und gehbehinderte Personen, chronisch Kranke und Menschen, die in strukturschwachen Gebieten oder auf dem Land wohnen. Buse: „Das Versandverbot rezeptpflichtiger Medikamente würde diesen Menschen ohne Not den komfortablen und preiswerten Bezug ihrer Medikamente entziehen. Und es würde das zarte Pflänzchen Wettbewerb im Arzneimittelmarkt zertreten.“ Die Politik forderte er auf, dies nicht zuzulassen.

Seit 2004 hat sich der Arzneimittelversandhandel hierzulande heterogen entwickelt. Etwa 25 Versandapotheken betreiben das Geschäft im großen Rahmen, realisieren Aussendungen von über 1.000 Bestellungen pro Tag und haben Lieferverträge mit den Gesetzlichen Krankenkassen geschlossen. Laut dem IMS Versandhandelsbericht vom Mai 2008 nutzen etwa 230 bis 280 Apotheken die Preisvergleichsseiten  aktiv, um ihre Produkte zu bewerben. Und rund 270 Apotheken haben eine Zulassung bei E-Bay.

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