Vertragsärzte können ab 2009 von der Wirtschaftlichkeitsprüfung befreit werden. „Wir empfehlen den Kassenärztlichen Vereinigungen Regelungen zu treffen, die den Arzt in den von den Zielvereinbarungen erfassten Arzneimittelverordnungen von der Wirtschaftlichkeitsprüfung befreien. Voraussetzung ist, dass regional festgesetzte Ziele erreicht sind“, sagte Dr. Carl-Heinz Müller, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), heute bei der Vorstellung der Arzneimittel-Rahmenvorgaben für 2009 in Berlin. Diese hat die KBV zusammen mit dem Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) vereinbart. Grundlage der Empfehlung ist eine Neuregelung des Paragrafen 106 des Fünften Sozialgesetzbuchs, nach der unter anderem Auffälligkeitsprüfungen in der Regel für nicht mehr als fünf Prozent der Ärzte einer Fachgruppe durchgeführt werden sollen.

Die in den Rahmenvertrag aufgenommene Empfehlung von GKV-Spitzenverband und KBV unterstützt zudem das Konzept der KBV zur Neuausrichtung der Arzneimittelversorgung. Sie unterstreicht somit die Verantwortung des Vertragsarztes für die Indikationsstellung sowie Auswahl und Menge des Wirkstoffes. Das KBV-Konzept geht darüber hinaus jedoch mit der Forderung einer klaren Trennung der Zuständigkeiten einher: Krankenkasse und pharmazeutische Industrie sollten künftig das Kostenmanagement übernehmen. Die Ärzte hingegen bleiben für das Versorgungsmanagement zuständig. „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung“, betonte Müller.

Die Bundesvertragspartner beschlossen für das Jahr 2009 ein Ausgabenplus von 6,6 Prozent. Dieses Volumen ist auf verschiedene Anpassungsfaktoren zurückzuführen. Hierzu zählen die Zahl und Altersstruktur der Versicherten, Preisveränderungen, Innovationen sowie Verlagerung von Leistungen aus der stationären in die ambulante Versorgung. Für das Jahr 2008 erhöhten sie die Anpassungsfaktoren im Zuge einer Neubewertung um 1,1 Prozentpunkte auf 5,2 Prozent. Dies wird auch durch die Ausgabenentwicklung von Januar bis August 2008 bestätigt, die ebenfalls bei 5,2 Prozent liegt.

KBV und GKV-Spitzenverband einigten sich zudem auf eine Liste von 14 Arzneimittelgruppen für verordnungsstarke Gebiete. Über die Festlegung von Zielquoten für Leitsubstanzen in diesen 14 Gruppen lassen sich Wirtschaftlichkeitsreserven erschließen. KBV und Spitzenverband empfehlen, auf regionaler Ebene fachgruppenspezifische Vereinbarungen, zum Beispiel zur Festlegung einer Generika- oder Analogpräparatequote, zu schließen.

Auch bei den Heilmitteln gab es eine Einigung. So beschlossen Krankenkassen und KBV, die Ausgaben für 2009 um 1,9 Prozent (im Vergleich zu 2008) anzuheben. Im Zuge einer Neubewertung konnten für 2008 die Anpassungsfaktoren um 1,0 Prozent erhöht werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.