Im Juni 2008 beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) die Einführung der Hörscreenings für Neugeborene – eine langjährige Forderung der HNO-Ärzte. Vier Monate später ist die Finanzierung immer noch ungeklärt, obwohl die Folgekosten bis zu einer Million Euro pro Patient betragen können. Das Erstscreening hingegen kostet nur 17,50 Euro. Das Hörscreening für Säuglinge ist eines der Themen, über das die Mediziner bei der 42. Fortbildungsveranstaltung der HNO-Ärzte im m:con Congress Center Rosengarten Mannheim (29. Oktober bis 01. November) diskutieren.

„Wir sind als Berufsverband in Verhandlungen mit den Kassen und Kassenärztlichen Vereinigungen, denn die Kosten müssen dringend übernommen werden“, betont Dr. Dirk Heinrich, der neue Erste Vorsitzende des Deutschen Berufsverbandes der HNO-Ärzte. „Diese notwendige und sinnvolle Erweiterung des bisherigen Leistungskataloges muss für alle Kinder in Deutschland endlich umgesetzt werden!“ Mit einem Hörtest von wenigen Minuten können kurz nach der Geburt bereits Hörstörungen bei Neugeborenen festgestellt werden. Die minutenschnelle Diagnose kann Kindern einen oftmals langen Leidensweg ersparen.

Eine angeborene beidseitige Hörstörung kommt etwa bei einem von 1.000 Neugeborenen vor. Die durchschnittliche Zeit bis zur Erstdiagnose liegt in der Bundesrepublik Deutschland derzeit zwischen 21 und 47 Monaten. Für leichtgradige Hörstörungen vergehen sogar oft mehrere Jahre, bis dann in der Schulzeit die Erstdiagnose gestellt werden kann.

Eine frühe und rechtzeitige Diagnose von kindlichen Hörstörungen könnte eine fast normale schulische Laufbahn, Berufsfindung und Persönlichkeitsentwicklung ermöglichen. Die Früherkennung würde gleichfalls Folgekosten senken: Die Kosten der zu späten Erkennung und Behandlung pendeln zwischen 100.000 und einer Million Euro.

Das Screening wird bereits in vielen Geburtseinrichtungen in Deutschland umgesetzt. Die Qualität und insbesondere die Weiterverfolgung auffälliger Befunde bis zur Diagnosestellung und Einleitung einer Therapie waren bisher in Deutschland regional sehr unterschiedlich geregelt.

Mit dem nun vorliegenden Beschluss des GBA und der sich daraus ergebenden gesetzlichen Regelung wollen Hebammen, Krankenschwestern und Ärzte die Früherkennung von Hörstörungen in den ersten Lebenstagen ermöglichen. In allen Bundesländern wurden dazu Arbeitsgruppen gebildet. Die Kosten für dieses Erstscreening werden derzeit auf etwa 17,50 Euro geschätzt. Neugeborene mit einem auffälligen Befund müssen dann der weiteren Diagnostik bei speziell hierfür qualifizierten und apparativ ausgestatteten HNO-Ärzten, Kinderärzten und Ärzten für Phoniatrie und Pädaudiologie zugewiesen werden. „Die deutschen HNO-Ärzte arbeiten an der Verwirklichung des Neugeborenen-Screenings in deutschen Praxen und Kliniken aktiv mit“, betont Dr. Dirk Heinrich.

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