Um vor der jährlichen Grippewelle geschützt zu sein, sollten sich vor allem unsere Seniorinnen und Senioren impfen lassen. Dazu rief Gesundheitsminister Otmar Bernhard gemeinsam mit dem Präsidenten der Bayerischen Gesellschaft für Immun-, Tropenmedizin und Impfwesen Nikolaus Frühwein heute in München auf. Bernhard: ‚Der Höhepunkt der Grippesaison ist zwar meist erst im neuen Jahr, die Grippewelle kann aber schon im Herbst beginnen.

Da der Körper nach der Impfung aber noch ein bis zwei Wochen braucht, bis er ausreichend Virenschutz aufgebaut hat, ist rechtzeitig ein Besuch beim Hausarzt angeraten.‘ Bei der echten Grippe handele es sich um eine ernst zu nehmende Erkrankung, die nach wie vor zu den Infektionskrankheiten mit den höchsten Sterblichkeitsraten in Deutschland zählt. Wegen der sich ständig ändernden Eigenschaften der Grippeviren wird der Impfstoff jedes Jahr nach den aktuellen Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation zusammen gesetzt. Um auch dieses Jahr den bestmöglichen Schutz zu erreichen, wurden alle drei Wirkstoffkomponenten ausgetauscht. Um besonders effektiv vor Atemwegskeimen geschützt zu sein, sollten sich Senioren im Rahmen der Grippe-Impfung gleichzeitig gegen Pneumokokken impfen lassen. Pneumokokken sind für eine große Zahl der Atemwegserkrankungen im höheren Alter verantwortlich.

Die Impfempfehlung gilt vor allem für über 60-Jährige, Menschen mit Abwehrschwäche, Personen mit chronischen Erkrankungen der Atemwege, Herz-, Kreislauf-, Nieren- oder Leberleiden und Stoffwechselerkrankungen, aber auch für Beschäftigte in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und Kindergärten, die täglich im engen Kontakt mit vielen Menschen stehen. Sie sollen nicht nur zum eigenen Schutz an eine Impfung denken, sondern sich auch zum Wohl der Patienten, Heimbewohner und Kinder impfen lassen. Jährlich fordert die Influenza bundesweit etwa 8.000 bis 11.000 zusätzliche Todesfälle, häufig auch durch Zweitinfektionen wie Lungenentzündungen. Die Impfung ist gut verträglich, die Kosten werden von den Kassen übernommen, die Praxisgebühr entfällt.

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