Die Information von Patienten und Bürgern über verschreibungspflichtige Arzneimittel ist EU-weit streng reguliert. Regelungszweck ist dabei der Schutz von Verbrauchern, insbesondere aber von Patienten vor werblichen Informationen über Nutzen und Risiken verschreibungspflichtiger Arzneimittel. Die Entscheidung über den Einsatz dieser Arzneimittel soll unbelastet durch äußere Einflüsse im Einvernehmen zwischen den Patienten und den Angehörigen dazu befähigter Heilberufe erfolgen.

In Deutschland sind neben den Heilberufsangehörigen, also in erster Linie den Ärzten und Apothekern, eine Reihe weiterer Beteiligter mit der Herstellung und Vermittlung von Patienteninformationen, auch über verschreibungspflichtige Arzneimittel, befasst. Es sind dies die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen, Einrichtungen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, Einrichtungen des Bundes und der Länder sowie Verbraucher- und Patientenorganisationen. Alle Beteiligten haben ein besonderes Interesse an einer objektiven und unabhängigen Form der Information. Gleichzeitig verfügen diese Institutionen, Verbände und Gremien über erhebliche Erfahrungen und Ressourcen auf diesem Gebiet.

In einer Absichtserklärung haben die verantwortlich zeichnenden Verbände und Institutionen  den weiteren Bedarf für eine abgestimmte, objektive und unabhängige Patienteninformation, insbesondere zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Deutschland bekräftigt.

In einem ersten Schritt wurde als gemeinsames Ziel vereinbart, die vorhandenen Kompetenzen und Ressourcen zu bündeln und ein konkretes Projekt zu einer unabhängigen, seriösen und konstruktiven Arzneimittelinformation für Patienten vorzulegen. Die Zielrichtung dieser Absichtserklärung wird auch vom Bundesministerium für Gesundheit unterstützt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.