Die Zahl zuzahlungsbefreiter Arzneimittel steigt auf fast 10.000 Präparate an. Auf diese gute Nachricht für alle gesetzlich versicherten Patienten weist die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hin. Zum 1. Dezember sind genau 9.676 verschiedene Arzneimittelpackungen zuzahlungsbefreit. Die ABDA empfiehlt den Patienten, bei der Rezepteinlösung in der Apotheke gezielt nach zuzahlungsbefreiten Medikamenten zu fragen. In Deutschland sind Apotheken gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlungen zugunsten der Krankenkassen einzusammeln und an diese weiterzuleiten.

Mitte 2008 war die Zahl der zuzahlungsbefreiten Arzneimittel abrupt von mehr als 12.000 auf rund 8.500 Packungen gesunken. Die gesetzlichen Krankenkassen hatten damals etliche Festbeträge abgesenkt. Festbeträge sind Erstattungshöchstbeträge, die für Arzneimittel mit identischen oder vergleichbaren Wirkstoffen und Wirkungen festgesetzt werden. Arzneimittel können von den Krankenkassen von der Zuzahlung befreit werden, wenn ihr Preis um 30 Prozent niedriger ist als der jeweilige Festbetrag. Eine aktuelle Liste aller zuzahlungsbefreiten Arzneimittel ist unter www.aponet.de zu finden.

Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln muss jeder Patient 10 Prozent des Apothekenverkaufspreises zuzahlen. Mindestens müssen es 5 Euro sein, höchstens aber 10 Euro. Neben der gesetzlichen Zuzahlung fallen zuweilen noch Mehrkosten an, die von den Krankenkassen nicht übernommen werden. Falls ein Medikament mehr kostet als der Festbetrag, so muss der Patient diese Differenz selbst übernehmen.

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