Gütesiegel von Versandapotheken können irreführend sein, wenn sie den Verbrauchern nicht vorhandene Sicherheitsstandards vortäuschen. Zudem sind Gütesiegel von Internetapotheken keineswegs fälschungssicher und deshalb kaum verlässlich. Darauf macht die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände anlässlich eines (noch nicht rechtskräftigen) Urteils des Landgerichts Darmstadt aufmerksam, das einer Versandapotheke die irreführende Verwendung des „BVDVA-Gütesiegels“ untersagte. Damit bestätigten die Richter die Auffassung der Wettbewerbszentrale, einer Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft für fairen Wettbewerb.

Durch die Verwendung des Gütesiegels des Bundesverbandes Deutscher Versandapotheken (BVDVA) wurde laut Wettbewerbszentrale suggeriert, die betreffende Versandapotheke halte einen höheren Qualitätsstandard ein als andere deutsche Versandapotheken. Kernstück der Verleihung des Gütesiegels war allerdings eine Selbstverpflichtungserklärung des Versandapothekers, die sich nur auf ohnehin gesetzlich vorgeschriebene Standards bezog. Zudem hatte die Wettbewerbszentrale kritisiert, dass die Vergabe des Gütesiegels durch den Verband selbst erfolge und nicht durch einen neutralen Dritten. Von einem Gütesiegel erwarte der Verbraucher jedoch, dass die Einhaltung der Bedingungen von einer neutralen Instanz überprüft wird.

„Der Versandhandel, der von einer deutschen Apotheke betrieben wird, ist sicher. Allerdings ist es für Verbraucher schwierig, zwischen einem seriösen und einem kriminellen Versandhändler zu unterscheiden. Kaum ein Verbraucher weiß, worauf er achten muss, und auch Internet-Qualitätssiegel können gefälscht sein“, erklärt Magdalene Linz, scheidende Präsidentin der Bundesapothekerkammer.

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