Manches Unfallopfer erhält nur unzureichende oder zu späte Hilfe, weil mögliche Helfer aus Sorge, etwas Falsches zu tun, gar nicht eingreifen. Eine unberechtigte Furcht – denn selbst die eine oder andere falsch ausgeführte Maßnahme schadet einem Verletzten normalerweise nicht. Viel schlimmer ist es, gar nichts zu tun, heißt es in der „Apotheken Umschau“. Die Pflicht zur Ersten Hilfe ist in Deutschland sogar gesetzlich verankert.

Wegen einer falsch ausgeführten Rettungsmaßnahme ist noch nie jemand belangt worden. Unterlassene Hilfeleistung dagegen wird mit Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet.

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