Bei etwa 30 Prozent der Darmkrebsfälle liegt ein familiäres Risiko zu Grunde. Deshalb sollte mit der Vorsorge nicht bis zum 55. Lebensjahr gewartet werden, wenn in der direkten Verwandtschaft Darmkrebs auftritt. Darauf weist die Initiative „Brandenburg gegen Darmkrebs“ hin. Sie bietet auf ihrer Homepage einen Test zur Feststellung des familiären Risikos an.

Ist in einer Familie bei Verwandten 1. Grades (Eltern, Geschwister) Darmkrebs bekannt, sollten die Darmspiegelung in einem Lebensalter durchgeführt werden, das mindestens 10 Jahre vor dem Erkrankungsalter des Verwandten liegt.

Beispiel: Wenn der Vater mit 55 Jahren an Darmkrebs erkrankt ist, so sollte der Sohn oder die Tochter ab dem 45. Lebensjahr eine Spiegelung durchführen und alle 5 Jahre wiederholen lassen.

Sollte Darmkrebs bei Großeltern oder Onkeln und Tanten aufgetreten sein (Verwandte 2. Grades), so ist ein Beratungsgespräch beim Hausarzt oder einem Spezialisten (Gynäkologe, Urologe, Internist, Gastroenterologe) angebracht. Durch die rechtzeitige Teilnahme an der Vorsorge lässt sich die Erkrankung mit größter Wahrscheinlichkeit verhindern.

www.brandenburg-gegen-darmkrebs.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.