Wie gut sind Deutschlands Pflegeheime? Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) führt ab dem 01.01.2009 ein allgemeines Qualitätszeugnis für Pflegeeinrichtungen ein. In fünf verschiedenen Bereichen bewertet er die Qualität der Einrichtungen nach dem Schulnoten-Prinzip von sehr gut bis mangelhaft. Damit sorgt er für mehr Transparenz und unterstützt Pflegebedürftige, Angehörige oder Pflegefachkräfte bei der Auswahl geeigneter Einrichtungen.

Die Qualität von Pflegeeinrichtungen sorgt seit Jahren für negative Schlagzeilen. Pflegebedürftige, die sich oft selbst nicht wehren können, würden fachlich oder menschlich fragwürdig behandelt. Zum 01.01.2009 hat der MDK mit dem „Transparenzgebot“ ein wirksames Instrument zur Messung der Pflegequalität auf Notenbasis geschaffen, um diesen Missständen ein Ende zu setzen. Der Pflegeexperte Herbert Göbhardt begrüßt diese Entwicklung „Klare Qualitätsaussagen sind eine große Hilfe bei der Wahl der richtigen Pflegeeinrichtung für Bewohner und Arbeitskräfte.“

Für mehr Transparenz sorgt der MDK, indem er die Qualität der Heime auf 82 Kriterien überprüft, die in fünf Kategorien unterteilt sind: 35 Kriterien gelten für den Bereich Pflege und Versorgung, zehn Kriterien beziehen sich auf den Umgang mit Bewohnern, die auf Grund ihres Alters psychisch erkrankt sind, weitere zehn Kriterien untersuchen die soziale Betreuung und Alltagsgestaltung, neun Kriterien beziehen sich auf den Bereich Wohnen, Versorgung, Hauswirtschaft und Hygiene und die letzten 18 Kriterien auf Angaben der Heimbewohner.

Als Unternehmensberater für Pflegeheime weiß Herbert Göbhardt genau, welche neuen Anforderungen damit auf die Heimleiter zukommen: „Das Transparenzgebot verstärkt die Bedeutung von Dokumentation und Pflegeplanung für den Erfolg der Heime“. Inhaltlich kommt wenig Neues: 69 der 82 Kriterien stammen direkt aus dem bestehenden Prüfkatalog des MDK, weitere acht aus den internen Qualitätsrichtlinien der Betreiber, und auch die restlichen Kriterien werden bereits seit Jahren inhaltlich überprüft.

Dennoch hat das Gebot großen Einfluss, denn die Bewertungsergebnisse sind öffentlich zugänglich: Sowohl in den Pflegeeinrichtungen selbst, als auch über den MDK im Internet. Damit können sich Interessierte wesentlich schneller und gründlicher als bisher über die Qualität von Heimen informieren, Einrichtungen untereinander vergleichen und ihre Entscheidung auf dieser Basis treffen. Vor dem Transparenzgebot war der Preis der Pflegeeinrichtung das wichtigste Entscheidungskriterium. Jetzt fließen auch Struktur- Prozess- und Ergebnisqualität der Pflegeeinrichtungen in die Bewertung ein.

Der Unternehmensberater für Pflegeheime Herbert Göbhardt sieht in dem neuen Gesetz große Chancen für die Betreiber von Heimen und ambulanten Diensten: „Wenn sie jetzt aktiv und professionell an ihrer Pflegequalität arbeiten, sichern sie sich eine gute Benotung. Damit haben sie einen eindeutigen Qualitätsnachweis, mit dem sie sich in der Öffentlichkeit präsentieren können.“ Dabei betont der Fachmann, dass oft nicht die Pflegequalität sondern die Pflegedokumentation das eigentliche Problem für die Heime bei der Bewertung sei. Damit bringt das neue Transparenzgebot echtes Potenzial für Heimleiter: Sie weisen ihr Personal in die professionelle Dokumentation der Pflegeleistungen ein und erhalten dafür eine aussagekräftige, positive Positionierung in der Öffentlichkeit.

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