Hörgeräte, deren Passstück den Gehörgang vollständig verschließt, dürfen nicht ununterbrochen getragen werden. Im-Ohr- und Hinter-dem-Ohr-Geräte besitzen solche Passstücke. Sie können dazu führen, dass die empfindliche Haut im Gehörgang feucht wird und sich entzündet. „Damit der Gehörgang belüftet wird, sollten die Passstücke regelmäßig herausgenommen werden – etwa vor dem Sport oder vor dem Schlafengehen“, erklärt Professor Friedrich Bootz, Direktor der Hals-Nasen-Ohren-Klinik der Universität Bonn, in der „Apotheken Umschau“.

Bei der so genannten offenen Versorgung, wo ein perforierter Schirm das Röhrchen fixiert, merken manche Patienten nicht einmal, wenn sie das Gerät nachts versehentlich im Ohr lassen, ist die Erfahrung des Experten. Aber: „Vor dem Duschen, Baden und Schwimmen, sollte jedes Hörgerät raus.“

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