Patientinnen und Patienten müssen im neuen Jahr damit rechnen, andere verschreibungspflichtige Arzneimittel in der Apotheke zu erhalten als bislang. Je nach Krankenkasse können so genannte Rabattverträge für bestimmte Wirkstoffe oder Herstellersortimente auslaufen oder neu in Kraft treten. Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) alle gesetzlich Krankenversicherten zum Jahreswechsel aufmerksam. Rabattarzneimittel haben grundsätzlich Vorrang vor anderen Präparaten. Über eine daraus folgende Umstellung auf ein neues Medikament und dessen Wirksamkeit können sich die Patienten in allen Apotheken informieren.

Auf medikamentöse Umstellungen infolge von Rabattverträgen müssen Versicherte allerdings auch innerhalb eines Kalenderjahres gefasst sein. So hat die AOK in den vergangenen Monaten insgesamt 64 Wirkstoffe europaweit ausgeschrieben, deren Rabattverträge zum 1. März 2009 in Kraft treten sollen. Auch die DAK sucht derzeit Rabattvertragspartner unter den Pharmaherstellern für insgesamt 18 Wirkstoffe.

Die 21.500 Apotheken haben die Rabattverträge von Anfang an unterstützt und somit ihre praktische Umsetzung seit April 2007 ermöglicht. Derweil sorgen Erklärungsbedarf und Logistikprobleme weiterhin für erheblichen Zusatzaufwand. Rabattarzneimittel haben nur in Einzelfällen keinen Vorrang, z.B. wenn der Arzt den Austausch nicht erlaubt, in Nacht- und Notdiensten sowie bei pharmazeutischen Bedenken.

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