„Patientenverfügungen sind verbindlich, wenn sie eindeutig formuliert sind. Der Arzt ist daran gebunden, auch wenn er anderer Meinung ist. Das gilt schon heute, auch ohne Gesetz. Wir brauchen deshalb kein detailliertes Gesetz zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen. Wenn die Politik nun trotzdem den Versuch unternimmt, die bestehende Rechtslage mit komplizierten Formulierungen zu überfrachten, wird mehr Verwirrung gestiftet als Klarheit geschaffen.

Wir raten dazu, eine Vertrauensperson zu benennen, mit der die Patientenverfügung und der darin erklärte Wille besprochen wurden. Besondere Bedeutung ist hier der Vorsorgevollmacht beizumessen, mit der ein Patient eine Person des Vertrauens zum Bevollmächtigten in Gesundheitsangelegenheiten erklärt. Damit hat der Arzt einen Ansprechpartner, der den Willen des Verfügenden zu vertreten hat und der bei der Ermittlung des mutmaßlichen Willens mitwirkt.“

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