Ab Januar 2009 tritt eine weitere Stufe der Pflegereform in Kraft. In zwei wesentlichen Punkten gibt es Veränderungen für die über 2 Millionen Betroffenen in Deutschland. Ab dem 1. Januar 2009 besteht ein Rechtsanspruch auf umfassende Pflegeberatung durch die Krankenkassen. Sogenannte Fallmanager geben Auskunft über Leistungsansprüche und zur Finanzbeihilfe seitens der Kassen.

Ferner sollen Pflegeheime in 2009 vom Prüfdienst der Krankenkassen Zensuren erhalten. Die Bewertungsergebnisse werden im Internet veröffentlicht und müssen, gemäß der Aussage des Spitzenverbands der Krankenkassen in Berlin, auch gut sichtbar in den Heimen ausgehängt werden. Mit diesen Maßnahmen werden die Auflagen der Pflegereform umgesetzt, die Prüfberichte des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) transparenter zu gestalten um den Qualitätswettbewerb und die Transparenz zu fördern. Pflegebedürftige und Angehörige können sich im Vorfeld unter der bundesweit gebührenfrei eingerichteten Servicerufnummer 0800 – 770 8 700 informieren.

Die Pflegehilfe gibt umfassende Auskunft über Pflege- und Versorgungsmodelle und führt derzeit ein Register mit rund 25.000 Anbietern von stationärer und häuslicher Pflege. Dabei versteht sich die Pflegehilfe als fachkundige Informationsplattform und Wegweiser für Familien, um im Bedarfsfall schnell und gezielt Hilfe zu organisieren.

Im Internet sind die Informationen einsehbar unter: www.pflegehilfe.de.

Johannes Haas, Geschäftsführer der Pflegehilfe betont: „Für Betroffene und Angehörige stellt sich meist kurzfristig und unvorbereitet die Frage nach Unterstützung im Alltag. Unser Dienst bietet als erster Ansprechpartner fachgerechte Auskunft und aktive Hilfe bei der Auswahl von Pflegeangeboten. Die Änderungen in der Pflegereform 2009 kommen unserem Ruf und Anspruch nach mehr Transparenz und Seriosität in der Anbieterauswahl entgegen.“

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