Nach einem Schlaganfall bleiben manchmal auch Schäden zurück, die Gefahren beim Autofahren heraufbeschwören. „Selbst merkt man das häufig nicht so gut“, sagt Dr. Hannelore Hoffmann-Born, leitende Ärztin des Medizinisch-Psychologischen Instituts beim TÜV Hessen. „Der Arzt muss prüfen, ob Gehirnschäden vorhanden sind, die die Aufmerksamkeit, die Konzentration oder die Reaktionsgeschwindigkeit beeinträchtigen“, erklärt sie. Wer dies nicht berücksichtigt und sich leichtfertig wieder ans Steuer setzt, riskiert möglicherweise viel.

„Das ist in Deutschland eine Grauzone“, warnt die Neuropsychologin Dr. Jutta Küst von den Kliniken Schmieder in Baden Württemberg in der „Apotheken Umschau“. Bei einem Unfall sei der Schlaganfall-Patient unter Umständen nicht versichert – und könne sich darüber hinaus strafbar machen. Es ist natürlich durchaus möglich, nach überstandener Erkrankung wieder Auto zu fahren. Doch die Eignung dazu sollte sich jeder Betroffene durch ein verkehrsärztliches Gutachten bescheinigen lassen, verbunden unter Umständen mit einer „Fahrverhaltensprobe“. Leichter als geistige Handicaps lassen sich körperliche ausgleichen. Ein speziell ausgerüstetes Auto etwa kann auch einen einseitig gelähmten Menschen wieder mobil machen. Die Technik muss der TÜV oder der DEKRA abnehmen, die Fahrtauglichkeit wiederum bescheinigt ein verkehrsmedizinisch qualifizierter Arzt.

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