Wenn die Oma sich den Fuß bricht und zum Pflegefall wird, haben die Angehörigen meist wenig Zeit, sich von dem Schock zu erholen. Sie müssen dann möglichst schnell die Situation meistern. Wie man das am besten schafft, darüber sprechen wir mit Peter Kanzler, Chefredakteur der Apotheken Umschau.

Herr Kanzler, wenn jemand pflegebedürftig wird, steht man plötzlich vor einem Berg von Problemen und Fragen. Was macht man in so einer Situation als erstes?

„Wichtig ist, dass Sie zunächst einmal Kontakt zu Ihrer Pflegekasse aufnehmen. Stellen Sie dort auch einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die Kasse sollte Ihnen innerhalb von fünf Wochen ein Ergebnis mitteilen.“

Die Pflegekasse ist für die Finanzen wichtig, wer hilft mir denn ganz konkret in der Situation?

„Erster Ansprechpartner ist sicher der Hausarzt beziehungsweise die Ärzte oder das Pflegepersonal in der Klinik, wenn der Angehörige auch im Krankenhaus liegt. Darüber hinaus haben Sie seit Anfang des Jahres einen Anspruch auf einen individuellen Pflegeplan von der Pflegeversicherung. Und darüber hinaus gibt es in den meisten Gemeinden und Ortschaften einen ambulanten Pflegedienst und die Mitarbeiter dort kennen sich mit dem Thema sicher am besten aus.“

Wie stellt die Pflegeversicherung eigentlich fest, ob jemand eine Pflegestufe bekommt bzw. welche?

„Die Pflegekasse schickt Ihnen einen Gutachter ins Haus und der befragt den Bedürftigen. Und bei diesem Gespräch ist es wichtig, dass auf alle Fälle eine Vertrauensperson mit dabei ist. Denn manchmal schämen sich die Bedürftigen, ihre Hilfsbedürftigkeit auch wirklich zuzugeben. Und das kann fatale Folgen haben, dass man nämlich nicht in die Pflegestufe eingeteilt wird, die eigentlich nötig wäre. Und das hat wiederum zur Folge, dass man weniger Geld bekommt und auch weniger Hilfsleitungen.“

Welche Leistungen bekommt man denn überhaupt von der Pflegeversicherung?

„Zunächst einmal steht einem Geld zu und darüber hinaus gibt es aber auch Sachleistungen, das heißt, dass ein professioneller Pflegedienst zumindest teilweise finanziert wird. Aber es gibt auch eine Kombination aus beidem.“

Als berufstätiger Mensch hat man ja gar nicht die Zeit, sich um die Pflege zu kümmern. Welche Möglichkeiten gibt es da?

„Berufstätige können sich zehn Tage freistellen lassen, man kann auch sechs Monate Pflegezeit in Anspruch nehmen, das ist aber nur in Unternehmen möglich mit mehr als 15 Mitarbeitern. Beide Varianten sind unbezahlt und im Einzelfall ist es vielleicht günstiger, Urlaub zu nehmen.“

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