Seit Ende 2008 dürfen Krankenhäuser ihre ambulanten Angebote ausweiten. Damit legen sie sich mit den niedergelassenen Ärzten an. „Die neue Regelung lädt die Krankenhäuser dazu ein, im niedergelassenen Sektor zu wildern“, empört sich Dr. Jörg Rüggenberg, Präsident der Fachärztlichen Berufsverbände in der „Apotheken Umschau“.

„Das ist politisch so gewollt“, bestätigt Dr. Rainer Hess, der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses. Das Gremium bestimmt die Krankheiten, für die eine ambulante Klinikbehandlung erlaubt ist. Dazu gehören unter anderem Krebs sowie schwere Formen von Rheuma und Herzkrankheiten. Niedergelassene Herz- und Krebsspezialisten haben dagegen bereits Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Auseinandersetzung ist ein deutsches Unikum: Die ambulante Versorgung ist „überall auf der Welt ganz selbstverständlich zwischen Krankenhaus und Niedergelassenen aufgeteilt – nur in Deutschland nicht“, sagt Rüdiger Strehl, Generalsekretär des Verbands der Universitätsklinika Deutschlands (VUD). Die wirtschaftlichen Sorgen der Niedergelassenen sind sicherlich berechtigt, können Kliniken sich doch in der Regel teure Medizintechnik leisten und mit breiterem Spezialwissen ihres Personals aufwarten. Lachende Dritte sollen die Patienten sein: Wer sich auskennt, kann von der Konkurrenz der Anbieter profitieren.

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