Wer nach einem Unfall am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dahin länger als eine Woche behandelt wird oder arbeitsunfähig ist, muss in Deutschland einen Durchgangsarzt aufsuchen. Dieser legt die weitere Behandlung fest. Darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG hin. Bundesweit sind 3.500 niedergelassene sowie an Krankenhäusern und Kliniken tätige Ärzte als Durchgangsärzte durch die gesetzliche Unfallversicherung zugelassen. Durchgangsärzte sind Fachärzte für „Chirurgie“ oder „Orthopädie und Unfallchirurgie“ mit besonderen Qualifikationen und Erfahrung auf dem Gebiet der Unfallchirurgie. Ihre Praxen und die Unfallkliniken sind mit Fachpersonal und durch spezielle technische Voraussetzungen besonders gut auf die Behandlung von Unfallverletzungen vorbereitet.

Unternehmer müssen innerhalb von drei Tagen jeden Arbeits- oder Wegeunfall, der eine mehr als dreitägige Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat, der zuständigen Berufsgenossenschaft anzeigen. Diese Dokumentation ist insbesondere für eventuelle Folgeerkrankungen sehr wichtig.

Fragen Sie Ihren Hausarzt nach dem nächstgelegenen D-Arzt. Auf der Website www.vbg.de/unfallanzeige gibt es weitere Informationen und man gelangt zur Durchgangsärzte-Suchmaschine.

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