„Die absoluten Zahlen sind besser ausgefallen als erwartet. Sie dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es vor Ort noch viele Probleme gibt, die wir lösen müssen. Diese Honorarreform hat zu Verwerfungen geführt – zu gewünschten und zu nicht gewünschten. Längst nicht alle Ärzte haben dazugewonnen. Es gibt auch Verlierer dieser Reform. Als Fazit bleibt festzuhalten: Wir befinden uns mitten auf der Strecke hin zu einer adäquaten Vergütung. Doch dieser Weg bleibt schwer und holprig. Die finanzielle Unterdeckung in der ambulanten Versorgung von 30 Prozent ist zudem nur teilweise behoben. Vergessen wir auch nicht: Letztlich geht es um die Sicherung der wohnortnahen qualitativ hochwertigen ambulanten Versorgung für unsere Patienten. Es hat sich im Übrigen gezeigt, dass die ärztliche Selbstverwaltung funktioniert.“ Dieses Fazit zog heute Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in Berlin. Er stellte die noch vorläufigen Honorar-Ergebnisse des ersten Quartals vor. Demnach ist die Gesamtvergütung im ersten Quartal 2009 im Vergleich zum Vorjahresquartal um voraussichtlich 7,8 Prozent gestiegen.

Der durchschnittliche Honorarzugewinn je Praxis in 14 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) liegt bei 7,4 Prozent. Berücksichtigt man die Auswirkungen der Laborreform, ist dieser Anstieg bei Haus- wie bei Fachärzten annähernd gleich. Die einzige Arztgruppe, die bei gesamtdeutscher Betrachtung verloren hat, sind die Orthopäden mit einem Honorarminus von vier Prozent. In den KVen kann das unterschiedlich sein.

„Aber auch innerhalb der Arztgruppen gibt es zum Teil deutliche Schwankungen. Ein Beispiel sind die Hausärzte. Diese haben in der Summe zwar zehn Prozent gewonnen. Während in Sachsen-Anhalt aber beispielsweise 95 Prozent der Allgemeinmediziner einen Honorarzuwachs verzeichnen, gilt dasselbe leider nur für 14 Prozent ihrer Kollegen in Baden-Württemberg“, erklärte KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller. Bundesweit reicht die Spanne der Honorarentwicklung je Arztgruppe von minus vier Prozent bis zu plus 21 Prozent.

Wesentliche Ziele sind – so die Feststellung beider Vorstände – erreicht worden. Nach 20 Jahren ist die Finanzierung für die ambulante Versorgung nicht mehr durch die Grundlohnsumme gedeckelt. Das System der Kopfpauschalen konnte endlich abgeschafft werden. In Ostdeutschland ist die Vergütung insgesamt auf rund 95 Prozent des Westniveaus angehoben worden.

Die Reform ist noch lange nicht am Ende. Im Herbst müssen KBV und Krankenkassen unter anderem den Orientierungswert für das kommende Jahr vereinbaren. Zudem müssen für 2010 die Weichen gestellt werden, um das tatsächliche Krankheitsaufkommen in der Bevölkerung, die Morbidität, zu messen. Auch die Honorarverteilung soll überprüft werden. Dabei geht es unter anderem um die mögliche Einführung einer Strukturpauschale für die fachärztlichen Grundversorger sowie um eine Aufwertung der „sprechenden“ Medizin und der Hausbesuche.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 149.900 niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 70 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen im Internet unter: www.kbv.de.

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