Gute Nachrichten für Millionen Patienten und Versicherte: Mehr als 10.500 Arzneimittel sind derzeit von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht befreit. Das sind fast 1.000 Medikamente mehr als vor einem Jahr. Am 1. November 2008 waren es 9.599 verschiedene Präparate, seit 1. November 2009 sind es 10.569 Packungen. Darauf weist die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hin. Diese Zuzahlungsbefreiungen gelten für die Versicherten aller gesetzlichen Krankenkassen, da die Arzneimittelpreise mind. 30 Prozent unter dem jeweiligen Festbetrag liegen.

Die 10.569 zuzahlungsbefreiten Arzneimittel entsprechen einem Anteil von 36,1 Prozent an denjenigen Medikamenten, die Festbeträgen – Erstattungshöchstbeträge für Arzneimittel mit identischen oder vergleichbaren Wirkstoffen und Wirkungen – unterliegen. Vor einem Jahr machten die damals 9.599 zuzahlungsbefreiten Präparate nur einen Anteil von 32,8 Prozent aus. Die ABDA empfiehlt allen gesetzlich versicherten Patienten, bei der Rezepteinlösung in der Apotheke nach zuzahlungsbefreiten Alternativen zu fragen. Eine aktuelle Liste dieser Arzneimittel steht unter www.aponet.de

In Deutschland sind alle Apotheken gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlungen zugunsten der Kassen einzusammeln und an diese weiterzuleiten. Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln muss jeder Patient 10 Prozent des Apothekenverkaufspreises zuzahlen. Mindestens müssen es 5 Euro sein, höchstens aber 10 Euro. Der Zuzahlungsbetrag ist jedoch nie höher als die tatsächlichen Kosten des Präparats.

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