Wenn Eltern sich trennen, müssen Kinder nicht nur mit dem Fehlen eines Elternteils zurecht kommen, manchmal verlieren sie auch Oma und Opa. Dieses Problem rückt die „Bundesinitiative Großeltern“ ins Bewusstsein der Öffentlichkeit. Häufig sind die Großeltern fast so wichtige Bezugspersonen wie Vater und Mutter. Daran sollten die Eltern denken, wenn sie auseinandergehen und der Streit quer durch die Familien geht.

Das Verhältnis zu Oma und Opa ist aber auch gesetzlich verankert. „Umgangsrecht haben danach alle Personen, zu denen das Kind einen engen Bezug hat – die Großeltern sind sogar ausdrücklich erwähnt“, erklärt die Essener Familienanwältin Dr. Elisabeth Maria van Heesch-Orgass unter Hinweis auf das Bürgerliche Gesetzbuch im Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“. Entscheidend sei das Wohl des Kindes, nicht das der streitenden Erwachsenen. Die organisierten Großeltern haben eine eigene Homepage im Internet (www.großeltern-initiative.de) und zahlreiche regionale Gruppen.

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