Auf dem heutigen EPSCO-Rat (Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) in Brüssel konnten die EU-Gesundheitsministerinnen und –minister keine politische Einigung über den Richtlinienvorschlag zur Ausübung von Patientenrechten in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung erzielen.

Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler bedauerte dies: „Wir brauchen die Richtlinie, um die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung zu erleichtern und so einen erfahrbaren europäischen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Auch für Leistungserbringer, wie Ärzte und Krankenhäuser, würde die Richtlinie große Chancen bieten. Die schwedische Ratspräsidentschaft hat gute Arbeit geleistet, um zu einem Kompromisstext zu kommen, der für alle Mitgliedstaaten tragbar sein sollte. Umso bedauerlicher ist es, dass keine Einigung erzielt werden konnte. Aber wir sollten uns nicht entmutigen lassen. Im deutschen Recht ist bereits klargestellt, dass Krankenversicherte sich auch im EU-Ausland behandeln lassen können und dafür Kostenerstattung erhalten.“

Der Richtlinienvorschlag wird nun weiter im Rat der Europäischen Union verhandelt werden müssen. Die Kommission schließt allerdings nicht aus, den vorgelegten Entwurf zurückzuziehen.

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