Die Verbraucherrechtsorganisation foodwatch begrüßt die jüngsten Entwicklungen im Gesetzgebungsverfahren zur Lebensmittelkennzeichnung innerhalb des Europäischen Parlaments. „Alles bleibt offen – Europa hat die Türen für die Ampelkennzeichnung weit aufgestoßen“, erklärte der stellvertretende foodwatch-Geschäftsführer Matthias Wolfschmidt.

Am gestrigen Mittwoch endete um 18 Uhr die Frist für Änderungsanträge im federführenden Verbraucherausschuss (ENVI) des Europäischen Parlaments. Aus den Reihen von Sozialdemokraten (S&D), Liberalen (ALDE), Grünen (Verts/ALE) und Linken (GUE/NGL) wurden gleich mehrere Anträge für die Ampelkennzeichnung gestellt: Diese sehen eine EU-weite Einführung der verbraucherfreundlichen Nährwertkennzeichnung vor oder eine Öffnungsklausel, mit der die Ampel von den Regierungen der Mitgliedsnationen auf einzelstaatlicher Ebene verbindlich eingeführt werden könnte. „Die Ampel strahlt heller denn je, denn durch die Anträge spielt sie jetzt auch offiziell eine Rolle im Gesetzgebungsverfahren“, so Wolfschmidt. „Die Parlamentarier beklagen öffentlich den immensen Lobbydruck aus der Lebensmittelindustrie. Jetzt liegt es an ihnen, diesem Druck nicht nachzugeben und Politik für die Verbraucher zu machen.“

Der Stand des Gesetzgebungsverfahrens:

   - Im Januar 2008 legte die Europäische Kommission ihren 
     Verordnungsentwurf vor. Vorgesehen ist darin, Nährwertangaben 
     nach dem GDA-Prozentmodell der Lebensmittelindustrie verbindlich
     vorzuschreiben. Darüber hinausgehende gesetzliche Regelungen auf
     nationaler Ebene - zum Beispiel die Einführung der Ampel - wären
     untersagt.
   - Mitte November 2009 legte die zuständige Berichterstatterin des 
     Europäischen Parlaments, die deutsche Abgeordnete Renate Sommer 
     (CDU), ihren Bericht vor. Sie will weder die Ampel noch 
     verbindliche nationale Abweichungen oder Ergänzungen vom 
     EU-einheitlichen Kennzeichnungssystem zulassen.
   - Zum Ende der Einreichungsfrist für Änderungsanträge im 
     federführenden Verbraucherausschuss (ENVI) am 9. Dezember 2009 
     liegen mehrere Anträge für die Ampelkennzeichnung vor. Die Ampel
     ist damit offiziell Gegenstand der Beratungen.

Die Entscheidung über die Anträge soll im März 2010 auf Ausschussebene und im Mai 2010 im Plenum des Europäischen Parlamentes fallen. Nach den Abstimmungen muss eine Einigung mit dem Europäischen Rat herbeigeführt werden – erst dann kann die Verordnung verabschiedet werden.

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