Der Begriff Rationierung – abgeleitet von dem lateinischen Wort „Ratio“, zu Deutsch Vernunft – wird als ein Synonym für Einschränkungen verwendet. Beim Rationieren im Gesundheitswesen bedeute dies, Geldmittel und Leistungen vernünftig einsetzen, zuordnen und verteilen. Diese Begriffsbestimmung sei jedoch so nie verwendet worden. Rationieren sei negativ konnotiert, verbunden mit dem Vorwurf der Zwei-Klassen-Medizin und der sozialen Ungerechtigkeit. Die notwendige Diskussion über die Neudefinition des Leistungskatalogs der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – und eventuell auch der Privaten Krankenversicherung – könne nicht mit dem Begriff einer Rationierung von Leistungen geführt werden, schreibt Dr. H. Hellmut Koch, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), im Leitartikel der Dezember-Ausgabe des Bayerischen Ärzteblattes.

Der Leistungsbedarf der GKV übersteige bereits heute die verfügbaren finanziellen Mittel. Demografischer Wandel sowie medizinischer Fortschritt würden das Problem der Unterfinanzierung weiter verstärken. Daher forderte der Deutsche Ärztetag im Mai 2009, in Deutschland eine Debatte über Priorisierungen in der Medizin zu führen.

Priorisierung werde allgemein definiert mit der Einordnung nach Vorrangigkeit von zu erledigenden Aufgaben, nach ihrer Dringlichkeit und Wichtigkeit. Im Gesundheitswesen bedeute dies die Festschreibung einer Vorrangigkeit von Indikationen, Patientengruppen und Verfahren, mit dem Ziel, die endlichen Mittel, Kapazitäten und Zeit rational und sinnvoll einzusetzen. Entscheidungen über Priorisierung und Rationierung müssten transparent und nachvollziehbar sein.

Für die Gesundheit wichtige und lebensnotwendige Leistungen würden in Zukunft nur dann für alle finanziert werden können, wenn damit in der GKV über eine Konzentration von Mitteln im Bedarfsfall weiterhin das Notwendigste geleistet werden könne. Die Verteilung der begrenzten Mittel der GKV dürfe daher nicht länger heimlich auf Mikroebene zwischen Ärztinnen und Ärzten, Patientinnen und Patienten erfolgen – dies sei intransparent und ungerecht. Es müsse eine Systematik getroffen werden, mit der die knappen Mittel für die GKV möglichst gerecht, nach konsentierten Kriterien, verteilt würden.

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