Bestehende Zuzahlungsbefreiungen für Arzneimittel laufen mit Ende des Kalenderjahres 2009 aus. Gesetzlich versicherte Patienten sollten sich deshalb rechtzeitig bei ihren Krankenkassen über Zuzahlungsbefreiungen für 2010 erkundigen. Darauf weist die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hin. Nur bei Vorlage eines Befreiungsbescheids oder einem ärztlichen Vermerk auf dem Rezept muss in der Apotheke keine gesetzliche Zuzahlung für Arzneimittel geleistet werden. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind allerdings generell zuzahlungsbefreit.

Die persönliche Belastungsgrenze lässt sich mithilfe des Zuzahlungsbefreiungsrechners auf www.aponet.de/zuzahlungsrechner/index.html ermitteln. Nach Erreichen dieser Belastungsgrenze von zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens (ein Prozent bei chronisch kranken Menschen) können sich Versicherte befreien lassen. Einige Krankenkassen bieten diesen Service schon jetzt für 2010 an: Dafür infrage kommende Patienten zahlen die errechnete Belastungsgrenze dann als Vorauszahlung.

Volljährige Versicherte müssen bei vielen verordneten Leistungen zuzahlen. Bei Arzneimitteln belaufen sich diese gesetzlichen Zuzahlungen zugunsten der Krankenkassen grundsätzlich auf zehn Prozent des Preises: mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro. Es sind aber nie mehr als die tatsächlichen Kosten zu entrichten. Die Apotheken sind darauf vorbereitet, ihren Patienten jederzeit Quittungen über geleistete Arzneimittelzuzahlungen auszustellen oder in ein Sammelheft einzutragen.

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