Bei Wintersportarten wie Skifahren oder Eislaufen sind Sportverletzungen wie Prellungen oder Verstauchungen häufig. Apotheker informieren Wintersportler gerne über die richtige Erstversorgung nach der PECH-Regel (Pause, Eis, Compression, Hochlagern).

Das verletzte Körperteil sollte möglichst direkt nach der Verletzung ruhig gestellt und gekühlt werden. Als Kühlmittel kann Schnee benutzt werden, alternativ auch kaltes Wasser, Eiswürfel oder Kühlkompressen. „Die Haut sollte aber nicht direkt mit dem Eis in Berührung kommen, besser ein dünnes Tuch dazwischen legen. Werden Kühlkompressen direkt aus der Kühltruhe auf die Haut gelegt, kann es zu Unterkühlungen kommen“, so Erika Fink, Präsidentin der Bundesapothekerkammer. Gekühlt wird meist über einen Zeitraum von zwei bis drei Stunden. Die Kühlung sollte regelmäßig unterbrochen werden, etwa zwei bis dreimal pro Stunde für jeweils einige Minuten. In diesen Pausen werden die Muskeln wieder durchblutet. Wird hingegen zu stark gekühlt, steigt die Durchblutung nach dem Entfernen der Kompresse sehr stark an und der Schmerz wird verstärkt. Damit der verletzte Bereich nicht zu stark anschwillt, sollte er während oder nach der Kühlung mit einem Kompressionsverband versorgt werden. Da die Schwellung in den ersten Stunden zunimmt, die Spannung des Kompressionsverband regelmäßig kontrollieren und anpassen. Das Hochlagern über die Herzebene erleichtert den Abfluss von Blut. Ist der Fuß verletzt, sollte dieser innerhalb der ersten zwei Tage möglichst komplett hochgelagert werden.

Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände als Spitzenorganisation der Apothekerschaft ist Co Partner der deutschen Olympiamannschaft und Nationaler Förderer des Deutschen Behindertensportverbandes. Die bundesweite Apotheken-Kampagne „Die Winterspiele sind eröffnet!“ kombiniert die Themen Fitness und Vorsorge mit Fragen rund um Gesundheit und Arzneimittel.

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