Seit Juli 2008 steht jedem gesetzlich Krankenversicherten ab 35 Jahren alle zwei Jahre eine kostenlose Hautkrebsuntersuchung zu. Aber nicht alle zu diesem Vorsorgecheck berechtigten Ärzte sind glücklich darüber, denn die Kassen bezahlen nur die Kontrolle mit dem bloßen Auge. Das halten viele Hautärzte für zu unsicher und verwenden Spezialgeräte, für die sie eine Privatgebühr verlangen.

Professor Eckhard W. Breitbart, 2. Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention, hält die gesetzliche Vorgabe für ausreichend: „Ein erfahrener Dermatologe kann mit bloßem Auge verdächtige Hautläsionen ausreichend gut erkennen“, sagt er in der „Apotheken Umschau“. Die Entscheidung, ein Screening mit bloßem Auge anzubieten, sei „goldrichtig“. Bei einer verdeckten Anfrage bei 175 Hautarztpraxen durch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kam aber heraus, dass viele Ärzte das nicht so sehen.

Ein Viertel vergab keine Termine oder erst nach zweimonatiger Wartezeit. Jede achte Praxis verneinte, dass die Krankenkassen die Kosten übernehmen. „Wer bereits bei der Terminvergabe zu Selbstzahlerleistungen gedrängt wird, sollte sich überlegen, ob er nicht lieber einen anderen Arzt aufsucht“, rät Kai Vogel von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

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