Zum Vorschlag von Familienministerin Schröder, eine zweijährige Pflegezeit einzuführen erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer: Der Vorschlag ist mit Blick auf die notwendige Stärkung der häuslichen Pflege durchaus überlegenswert. Insbesondere aus sozialen Gründen und um die langfristige Finanzierung der Pflegeversicherung zu gewährleisten, muss die häusliche Pflege ausgebaut werden. Zudem ist es erforderlich, dass dem Wunsch- und Wahlrecht der Pflegebedürftigen nach Pflege im eigenen häuslichen Bereich soweit wie möglich entsprochen wird.

Allerdings sind noch viele Fragen offen, die Frau Schröder jetzt beantworten muss. Vor allem unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten gibt es großen Klärungsbedarf, z. B. hinsichtlich des Kündigungsschutzes während der zweijährigen Pflegezeit. Keinesfalls dürfen Benachteiligungen am Arbeitsplatz und im Beschäftigungsverhältnis entstehen. Insbesondere Frauen dürfen nicht die Leidtragenden sein, denn Pflege ist nach wie vor in erster Linie weiblich.

Der SoVD warnt davor, die gegenwärtigen Regelungen zum Pflegezeitgesetz  anzutasten. Vielmehr muss vorrangig geprüft werden, wie das geltende Pflegezeitgesetz fortentwickelt werden kann, z. B. durch eine vergleichbare finanzielle Lösung wie bei der Elternzeit. Es gilt, die Pflegetätigkeiten insgesamt gesellschaftlich aufzuwerten.

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