Seit erste Krankenkassen angekündigt haben, dass sie Zusatzbeiträge erheben wollen, erleben Verbraucherzentralen einen Ansturm verärgerter Versicherter. „Die Leute wollen wissen, was sie tun sollen“, sagt Kai Vogel von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen im Patientenmagazin „HausArzt“. Viele wollen das neue Recht in Anspruch nehmen, die Kasse zu wechseln. Die Erhebung eines Zusatzbeitrages, dessen Erhöhung, aber auch die Kürzung oder das Streichen einer Prämie bringt ein Sonderkündigungsrecht mit sich. Ausgenommen sind nur Versicherte, die sich für spezielle Wahltarife mit Selbstbeteiligung oder Rückerstattung entschieden haben. Sie sind für drei Jahre an die Kasse gebunden. In anderen Wahltarifen wie „Hausarzt“ oder „integrierte Versorgung“ bleibt das Kündigungsrecht dagegen bestehen.

Wer die Kasse wechselt, muss während der zweimonatigen Kündigungsfrist seinem alten Versicherer den Zusatzbeitrag nicht bezahlen. Vogel rät Versicherten aber auch, Leistungen und Kundenservice der einzelnen Krankenkassen zu vergleichen – eventuell sind sie ja den Extrabeitrag wert: „Nicht nur das Finanzielle sollte den Ausschlag geben.“.

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