Die Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Therapie muss ein Patient immer selbst treffen. Aber liegt der behandelnde Arzt mit seinem Vorschlag wirklich richtig? Wer sich da nicht sicher ist, sollte sein „Recht auf eine zweite Meinung“ wahrnehmen, rät Dr. Max Kaplan, als niedergelassener Arzt auch Vizepräsident der Bayrischen Landesärztekammer und Vorstandsmitglied in der Bundesärztekammer.

„Im Sinne der Selbstbestimmung des Patienten ist das absolut wünschenswert. Es passt zu einem partnerschaftlichen Umgang zwischen Arzt und Patient“, erklärt er im Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“. Der behandelnde Arzt könne sich durchaus auch einmal vor den Kopf gestoßen fühlen, wenn seine Empfehlung in Zweifel gezogen wird. Für Kaplan gehört der Umgang damit jedoch zum ärztlichen Berufsverständnis.

Selbst wenn ein Patient mehrere Meinungen eingeholt hat und diese sich vielleicht sogar widersprechen, sollte der Hausarzt die verschiedenen Einschätzungen zusammentragen und dem Patienten helfen, sich eine Meinung zu bilden. Für bestimmte Operationen mit schwerwiegenden Konsequenzen ist die zweite Meinung sogar bereits gesetzlich vorgesehen. „Das ist schon im Sozialgesetzbuch festgehalten“, so Kaplan, „im Moment wird aber noch über die Umsetzung diskutiert.“

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