Gegen den eigenen Willen mit moderner Apparatemedizin am Leben erhalten werden ist ein Albtraum. Das sehen auch deutsche Ärzte so. 60,2 Prozent machen schwerkranke Patienten darauf aufmerksam, dass eine Patientenverfügung solche Maßnahmen verhindern kann. Weit mehr als jeder zweite Mediziner (54,5 Prozent) begrüßt das Patientenverfügungsgesetz von 2009, nach dem der Wille des Patienten oberste Priorität hat. So das Ergebnis des monatlich erhobenen CGM-GesundheitsMONITORs, einer repräsentativen Umfrage unter 440 zufällig ausgewählten Hausärzten der CompuGroup Medical, der Rhein-Zeitung und der Medical Tribune aus dem Oktober.

Kein Tabuthema in deutschen Praxen

Es sind Situationen, die selbst kerngesunde Menschen treffen können: ein Unfall, eine schwere Operation oder eine Krankheit, die körperliche oder geistige Behinderungen zur Folge haben. Plötzlich kann es unmöglich werden, die eigenen Wünsche in Worte zu fassen und sich gegen lebenserhaltende Maßnahmen auszusprechen, die das Leiden verlängern. Umso wichtiger ist es, den eigenen Willen rechtzeitig schriftlich festzuhalten – so die Meinung der meisten deutschen Ärzte. Sechs von zehn befragten Medizinern (60,2 Prozent) sprechen vor allem schwer kranke Patienten gezielt auf eine solche Patientenverfügung an. Ein Fünftel der Befragten (20,5 Prozent) hält es nicht für notwendig, das Thema zur Sprache zu bringen. Fast ebenso viele Ärzte (19,3 Prozent) jedoch machen ihre Patienten auf ihre Rechte aufmerksam.

Der Patientenwille als oberstes Gebot

Seit September 2009 sind Patientenverfügungen erstmals gesetzlich verankert. Danach sind die schriftlichen Willenserklärungen für Angehörige und auch Ärzte absolut verbindlich, unabhängig vom Krankheitsstadium. Mediziner müssen die Verfügung auch dann befolgen, wenn der Kranke noch nicht im Sterben liegt. Diese Einschränkung ärztlicher Handlungsfreiheit lehnen aber nur verschwindende 1,9 Prozent der Befragten ab. Weit mehr als jeder zweite Mediziner (54,5 Prozent) befürwortet, dass dem Willen der Patienten so viel Gewicht zukommt. Mehr als jeder Dritte (38,6 Prozent) begrüßt das neue Patientenverfügungsgesetz, weil es dem Arzt mehr Rechtssicherheit bringt. Allerdings halten fast die Hälfte (49,8 Prozent) der Befragten eine Beratung für unerlässlich, damit sich der Patient intensiv mit den Konsequenzen seiner Patientenverfügung auseinandersetzt. Mehr als vier von zehn Ärzten (40,5 Prozent) betonen, dass eine entsprechende Beratung entscheidenden Einfluss auf die Qualität und Vollständigkeit des Patientenwillens hat.

Noch Handlungsbedarf in eigener Sache

Obwohl die meisten Ärzte ihre Patienten dazu anhalten, die eigenen Wünsche schriftlich festzuhalten, sind sie selber in dieser Angelegenheit eher nachlässig. Nur ein Drittel (33 Prozent) der Befragten hat eine Patientenverfügung hinterlegt. Mehr als vier von zehn (43,9 Prozent) gestehen ein, dass sie sich dafür noch keine Zeit genommen haben. Vielleicht können hier die Patienten ihren Arzt zum Handeln motivieren: Immerhin wird fast jeder zweite Mediziner (48,9 Prozent) im Praxisalltag auf das Thema Patientenverfügung angesprochen.

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