Das Europäische Parlament in Straßburg hat die Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung angenommen. Mit der Richtlinie werden die Rechte aller Patientinnen und Patienten, die europaweit Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen wollen, klar festgelegt. Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler: „Mit der Richtlinie erhalten alle Patienten in Europa ihre Rechte auf Inanspruchnahme von grenzüberschreitenden Gesundheitsleistungen schwarz auf weiß. Das ist ein großer Erfolg für die Versicherten und eine Chance für unser exzellentes Gesundheitssystem. Ich bin sicher, dass sich Deutschland dem europäischen Wettbewerb erfolgreich stellen wird.“

Die Kosten für die Auslandsbehandlung werden von der Krankenkasse bis zu der Höhe erstattet, die auch bei der entsprechenden Behandlung im Inland angefallen wären. Künftig muss niemand mehr den Weg über den Gerichtshof der Europäischen Union nehmen, um zu seinem Recht zu kommen. Denn längst nicht alle Mitglied-staaten haben die geltende Rechtsprechung bislang in nationales Recht umgesetzt. Das deutsche Gesundheitswesen wird davon profitieren, dass nun Versicherte aller EU-Mitgliedstaaten Gesundheitsdienstleistungen bei uns in Anspruch nehmen können.

Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler: „Deutschland hat die notwendigen Vorschriften bereits ins deutsche Recht eingefügt und es dient einem ausgewogenen Wettbewerb, wenn andere Mitgliedstaaten dies nunmehr auch tun.“

Die Richtlinie bietet darüber hinaus praktische Erleichterungen: So bekommen Bürgerinnen und Bürger unkompliziert Information und Klarheit, vor allem durch die Einrichtung nationaler Kontaktstellen, die europaweit miteinander kooperieren.

Auch die Menschen mit seltenen Erkrankungen hat die Richtlinie im Blick. Spezialisierte Zentren für seltene Erkrankungen werden eng vernetzt zusammen arbeiten. Für die Versorgung von Menschen mit seltenen Erkrankungen – v.a. aus kleinen Mitgliedstaaten – ist das ein großer Gewinn.

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