Apothekenkunden konnten bisher manche Präparate nur von Herstellern erhalten, mit denen ihre Krankenkasse einen Rabattvertrag abgeschlossen hatte. Seit Jahresbeginn dürfen sie nun auch ein anderes, wirkstoffgleiches Präparat wählen. Allerdings ist die Apotheke verpflichtet, dem Kunden dann den vollen Preis zu berechnen, berichtet die „Apotheken Umschau“. Anschließend können die Patienten die Quittung bei ihrer Krankenkasse einreichen.

Diese erstattet den Betrag abzüglich einer Pauschale, deren Höhe sie selbst festlegt. Wer die Option wahrnehmen möchte, sollte sich vorher bei seiner Kasse über die Details erkundigen. Diese „Mehrkostenregelung“ ist ein Teil des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG), das am 1. Januar 2011 in Kraft trat.

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