„Von jährlich bis zu 17.000 Toten aufgrund von ärztlichen Behandlungsfehlern gehen seriöse Statistiken in Deutschland aus. Weit höher wird die Zahl von Operationen geschätzt, bei denen Fremdkörper wie Tupfer, Scheren oder ähnliche OP-Materialien im menschlichen Körper schlicht vergessen werden. Hinzu kommen Lagerungsschäden, Hygieneprobleme, sowie Assistenzärzte, die nicht hinreichend von ihren Ausbildern überwacht und angeleitet werden“, so Fachanwalt für Medizinrecht Frank Haas (Incuria Regress).

Die Betroffenen von medizinischen Behandlungsfehlern erfahren häufig erhebliche Einschnitte in ihr bisheriges Leben – Dauerschmerzen, Bewegungseinschränkungen, Erwerbsunfähigkeit oder auch „nur“ ein erheblich verzögerter Heilungsablauf.

Privatpatienten müssen aufgrund des Abrechnungssystems fürchten, von Ärzten als Gelddruckmaschinen angesehen zu werden. Glück haben dann die, bei denen zweifelhaft sinnvolle Behandlungen zu keinen weiteren Gesundheitsschäden führen.

„Die Ausgaben im Gesundheitswesen explodieren geradezu. Krankenkassen und Krankenversicherer bemühen sich verzweifelt, die Kosten nicht weiter ansteigen zu lassen. Trotz der enormen finanziellen Aufwendungen fühlen sich jedoch viele Patienten nicht ausreichend oder falsch behandelt. Die Wartesäle sind voll, Termine teilweise erst nach Monaten zu bekommen. Trifft man auf einen Arzt, hört dieser manchmal noch nicht einmal zu. Die ständige Überlastung der Ärzte sorgt zusätzlich für viel Fehlerpotential bereits bei der Diagnose.

Das ist der Ansatz von Incuria Regress, denn wir wollen die eigentlich Betroffenen, die Patienten, stärken und ihnen zu ihrem Recht verhelfen“, sagt Fachanwalt Haas weiter. „Bei den politischen Debatten um die Reform des Gesundheitswesens werden die Interessen der Patienten häufig vernachlässigt. Akteure sind nur noch Leistungserbringer bzw. Krankenkassen und Abrechnungsstellen. Für eine Gesundheitsvorsorge im Sinne der Patienten sollten diese sich wieder mehr Gehör verschaffen.“

„Wollen die Betroffenen gegenüber den Ärzten und Krankenhäusern ihre Schadensersatzansprüche aufgrund von Behandlungsfehlern geltend machen, liegt die volle Beweislast grundsätzlich bei ihnen. Die damit verbundene große juristische Herausforderung wird durch unsere hochspezialisierte Kanzlei angenommen, um den Patienten bestmöglich zu helfen. Wir unterstützen bei der Beschaffung der medizinischen Sachverständigengutachten, werten die Gutachten rechtlich und vertreten Patienten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen die behandelnden Ärzte“, sagt der 46jährige Jurist abschließend.

Incuria Regress ist eine bundesweit agierende Rechtsanwaltsgesellschaft mit Standorten in Berlin und Eschborn (bei Frankfurt am Main). Unterstützt von deutschen Rechtsschutzversicherern und in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen bietet Incuria Regress eine professionelle Herangehensweise zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Personenschäden gegenüber Ärzten und Krankenhäusern.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.