Als Fortschritt für die Patientensouveränität begrüßt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Eckpunkte der Bundesregierung zum Patientenrechtegesetz. Unter anderem soll der Behandlungsvertrag künftig, wie vom vzbv vorgeschlagen, im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt werden. „Das schafft Rechtssicherheit, von der Patienten und Ärzte gleichermaßen profitieren“, erklärt Vorstand Gerd Billen. Kritik übt der vzbv an mangelnden Informations- und Beteiligungsrechten.

Die Eckpunkte enthalten Vorschläge zum Behandlungsvertrag, zur Patientensicherheit, zur Unterstützung der Betroffenen bei Behandlungsfehlern und Aussagen zu Informations- und Beteiligungsrechten. Letztere fallen allerdings äußerst unkonkret aus. „Wer im Gesundheitssystem auf den mündigen Verbraucher setzt, muss ihm auch die nötigen Informationen an die Hand geben“, fordert Billen. Hierfür sei es erforderlich, gesetzlich festzuschreiben, dass relevante Qualitätsdaten öffentlich gemacht werden. Vorbild könnten die Niederlande sein. Dort gibt es ein staatliches Internetportal, auf dem jeder Bürger Behandlungsergebnisse, Abrechnungen oder Qualitätsprüfungen einsehen kann. Darüber hinaus fordert der vzbv ein Stimmrecht für Patientenvertreter in den Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung.

Beweislast soll nur bei groben Fehlern bei Ärzten liegen
Beim Behandlungsvertrag will die Regierung eine ausgewogene Verteilung der Beweislast festschreiben. „Viele Patienten, die einen Behandlungsfehler nachgewiesen haben, scheitern bei der Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche, weil sie die Kausalität zwischen Schaden und Fehler nicht beweisen können“, erklärt Billen. Künftig soll bei groben Behandlungsfehlern die Beweislast beim Arzt liegen. Der vzbv kritisiert, dass dies nur einem kleinen Teil der Betroffenen helfen wird.

Kassen müssen schneller über beantragte Leistungen entscheiden
Positiv bewertet der vzbv dagegen, dass die Fristen verkürzt werden sollen, innerhalb derer Krankenkassen über beantragte Leistungen entscheiden müssen. Dies stärkt die Position der Versicherten. Wer in Zukunft etwa einen Rollstuhl oder eine Kur beantragt, muss spätestens nach vier Wochen einen Bescheid erhalten. Derzeit gibt es hierfür keine Befristung. „Kassen können es sich dann nicht mehr leisten, Patienten am ausgestreckten Arm verhungern zu lassen. Eine ähnliche Regelung wünsche ich mir auch in der Privaten Krankenversicherung“, so Billen.

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