Als Reaktion auf die Reaktorkatastrophe in Fukushima hatte die Europäische Union ihre Sicherheitsmaßnahmen am vergangenen Wochenende vorsorglich weiter erhöht. Künftig dürfen Lebensmittel aus den betroffenen japanischen Regionen nur noch in Deutschland eingeführt werden, wenn sie in Japan zuvor streng kontrolliert und zertifiziert wurden. Bereits vor der Verladung muss sichergestellt sein, dass die Waren keinerlei erhöhte Strahlenbelastung aufweisen. Deutschland hatte sich auf europäischer Ebene für diese Erhöhung der Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt.

Aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes werden alle Lieferungen aus Japan an den Außenkontrollstellen der EU angehalten und überprüft. „Hier arbeiten die Behörden mit Netz und doppeltem Boden“, so Aigner. Um lückenlose Kontrollen zu gewährleisten, müssen sämtliche Lieferungen aus Japan mindestens zwei Tage vor ihrer Ankunft an den EU-Außenkontrollstellen – wie etwa in Frankfurt – angemeldet werden. Waren aus den betroffenen Regionen dürfen nur eingeführt werden, wenn ein Gesundheitszertifikat aus dem Herkunftsland Japan bescheinigt, dass keine erhöhte radioaktive Belastung vorliegt. Zusätzlich wird ein Teil dieser Sendungen von den deutschen Überwachungsbehörden einer weiteren analytischen Kontrolle unterzogen.

Bei den Kontrollen nimmt neben den für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Landesbehörden auch der Zoll eine wichtige unterstützende Aufgabe wahr. Auf dem Rhein-Main-Flughafen, der mit Abstand größte deutsche Flughafen und zugleich weltweit eines der bedeutendsten Drehkreuze, treffen aktuell sechs bis acht Flüge pro Tag aus Japan ein, sowohl Fracht- als auch Passagierflugzeuge. Fracht, Kuriersendungen, Luftpost und Reisegepäck werden durch den Zoll bereits beim Entladen der Flugzeuge auf dem Vorfeld kontrolliert. Bislang sei dabei keine kritische Radioaktivität gemessen worden, so die Zollverwaltung.

Auch das Bundesverbraucherministerium und die für die Lebensmittel-Überwachung zuständigen Länderbehörden haben bislang keine Anhaltspunkte dafür, dass belastete Waren aus der Krisenregion nach Deutschland gelangt sein könnten oder auf dem Weg nach Deutschland wären. Je länger die Lage in Fukushima angespannt bleibe und je länger Strahlung in die Umwelt austrete, desto höher werde jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass auch einzelne Export-Waren belastet sein könnten, sagte Aigner. Deshalb sei es wichtig, dass die Kontrollen funktionieren. „Unsere Behörden sind gut gerüstet und bleiben wachsam. Der vorsorgende Verbraucherschutz hat für uns absolute Priorität.“

Hintergrund zu Importen von Lebensmitteln

Deutschland importiert kaum Lebensmittel aus Japan. Die Lebensmittelimporte aus Japan entsprechen knapp 0,1 Prozent aller Güter der Land- und Ernährungswirtschaft, die Deutschland importiert. Aus Japan kommen hauptsächlich Würzsoßen (1.539 Tonnen), Wein (361 Tonnen), Tee und Mate (232 Tonnen) sowie Backwaren (527 Tonnen).

Der Wert der Güter der Land- und Ernährungswirtschaft, die aus Japan importiert werden, beträgt rund 33 Millionen Euro. Zum Vergleich: Deutschland importierte 2010 Güter der Land- und Ernährungswirtschaft im Wert von 60,7 Milliarden Euro.

Die Einfuhren von Fisch und Fischzubereitungen (ohne Zierfische) aus Japan beliefen sich 2010 nach vorläufigen Zahlen auf rund 60 Tonnen. Eine sehr geringe Menge, denn: Im Vergleich dazu betrugen die deutschen Gesamtimporte von Fisch und Fischzubereitungen im letzten Jahr rund 913.000 Tonnen.

Eine Übersicht aller Lebensmittelimporte aus Japan finden Sie im Internet unter http://berichte.bmelv-statistik.de/AHB-0032732-2010.pdf

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