Häufig verlangen Arbeitgeber von Stellen-Bewerbern, sich vom Betriebsarzt untersuchen zu lassen. Dazu müssen sie den Arzt per Unterschrift von seiner Schweigepflicht entbinden. Wer sich darauf einlässt, muss damit rechnen, dass zum Beispiel seine Blutzucker- und Cholesterinwerte dem zukünftigen Arbeitgeber bekannt werden, berichtet das Apothekenmagazin „Diabetes Ratgeber“. Mittlerweile wurde dies zwar als Lücke im Datenschutz erkannt, aber eine Änderung der Gesetzeslage ist nur in Planung und noch nicht verabschiedet.

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