Nur Fachärzte dürfen ihren Patienten Botox unter die Haut spritzen. Das Verwaltungsgericht in Münster hatte am Dienstag dieses Urteil gefällt, da eine Bielefelder Zahnärztin ihren Patienten Botox-Injektionen und Mesotherapie anbieten wollte. Das Gesetz ist eindeutig, nur Allgemeinmediziner und Heilpraktiker dürfen solche Schönheits-OPs durchführen, auch wenn der Mund zum medizinischen Bereich der Zahnärzte gehört.

„Botox ist ein Nervengift, das im gesamten Gesicht verwendet wird, bei falscher Anwendung kann es zu Verzerrungen und Lähmungserscheinungen kommen“, erklärt Petr Bolatzky, Klinikleiter der Fachklinik für Ästhetik in Essen. Die Bielefelder Zahnärztin verwies auf den ästhetischen Eingriff des Bleachings, doch ohne Erfolg. Das Gericht wies den Widerspruch der Zahnärztin ab. „ Der Erfahrungswert ist auch ein wichtiger Bestandteil. Der Mediziner muss die Injektion in der richtigen Dosierung verabreichen, damit das Ergebnis nicht maskenhaft wirkt“, so der Experte.

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