Der federführende Ausschuss im Europaparlament hat sich heute für eine Ausweitung der Herkunftskennzeichnung bei Lebensmitteln ausgesprochen. Damit dürfte für Verbraucherinnen und Verbraucher bald mehr Klarheit herrschen, wo ein Lebensmittel herkommt. „Nach der gescheiterten Kennzeichnung für Klon-Fleisch ist dies ein Hoffnungsschimmer für mehr Transparenz bei Lebensmitteln“, so vzbv-Vorstand Gerd Billen. Derweil bedauert der vzbv, dass der Ausschuss sich gegen eine verpflichtende Angabe des Energiewertes von Lebensmitteln auf der Vorderseite der Verpackungs ausgesprochen hat. Abschließend wird sich das Europäische Parlament Anfang Juli 2011 in zweiter Lesung mit dem Verordnungsvorschlag beschäftigen.

Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) hat sich heute zum Entwurf einer europäischen Lebensmittelinformationsverordnung positioniert. Demnach rückt eine weitreichende Herkunftskennzeichnung in greifbare Nähe. Nach dem Votum des Ausschuss sollen künftig nicht nur Fleisch, Geflügel und Fisch nach der Herkunft gekennzeichnet werden, sondern außerdem Milch und Milchprodukte sowie andere Lebensmittel, die aus einer Zutat bestehen. Auch soll der Verbraucher künftig auf dem Etikett lesen können, wo die Hauptzutat zusammengesetzter Lebensmittel herkommt.

Für Verbraucher ist die Herkunft und die Regionalität von Lebensmitteln ein entscheidendes Kaufkriterium. So belegt die Nestlé-Studie 2011 ein starkes Interesse an regional erzeugten Lebensmitteln. Demnach kaufen 37 Prozent der Bevölkerung regelmäßig Produkte aus der Region, weitere 44 Prozent zumindest gelegentlich. Doch nur wenn die Herkunft verpflichtend auf der Packung steht, können Verbraucher entsprechend ihrer Vorlieben einkaufen. Wiederholt hatten sich der vzbv und die Verbraucherzentralen für eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung ausgesprochen, zuletzt in der vergangenen Woche mit einem Brief an die deutschen Mitglieder des ENVI-Ausschuss.

Nährwertkennzeichnung bleibt auf der Rückseite versteckt
Auch die verpflichtende Nährwertkennzeichnung stand im Ausschuss zur Diskussion: Künftig sollen der Energiewert, Fett, gesättigte Fettsäuren, Zucker, Salz, Eiweiß, Kohlenhydrate sowie die trans-Fettsäuren verpflichtend in Form einer Tabelle auf jeder Packung stehen. Dabei muss die Schriftgröße mindestens 1,2 Millimeter betragen. Eine zusätzliche Pflichtkennzeichnung des Brennwertes auf der Vorderseite der Packung fand dagegen im Ausschuss keine breite Zustimmung. Freiwillig ist die Kennzeichnung möglich. In diesem Fall soll die Angabe in Kilokalorien erfolgen, eine Schriftgröße von mindestens drei Millimetern aufweisen und umrahmt sein. Der vzbv fordert eine verpflichtende Angabe des Energiegehaltes auf der Schauseite der Packung und hofft nun auf ein entsprechendes Votum des Plenums im Juli. Eine deutliche Kennzeichnung des Energiewertes ermöglicht dem Verbraucher eine schnelle und einfache Einschätzung, ob er es mit einem energiereichen Produkt zu tun hat oder nicht.

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