Rezepturen sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Pharmakotherapie, denn sie schließen therapeutische Lücken. „Wenn es kein passendes Fertigarzneimittel gibt, brauchen Patienten eine in der Apotheke angefertigte Rezeptur“, so Dr. Andreas Kiefer, Vorsitzender der NRF-Kommission. „Rezepturen sollen Fertigarzneimittel aber nicht ersetzen.“ Das Neue Rezeptur Formularium (NRF) beim Deutschen Arzneimittel-Codex (DAC) arbeitet an einer fortlaufenden Weiterentwicklung der Individualrezepturen in Deutschland. Zu Recht werden auch auf europäischer Ebene die Unverzichtbarkeit der ärztlich verordneten Rezepturen sowie die damit verbundene besondere Verantwortung und Leistung des Arztes und des Apothekers betont. Darauf verweisen das Europäische Arzneibuch und die Resolution des EU-Parlaments vom Januar 2011 zur Qualität und Sicherheit der in Apotheken hergestellten Arzneimittel.

Die heute vom Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) veröffentlichte Pressemitteilung ist haltlos und irreführend. Die Wirkstoffe, die in Rezepturen verarbeitet werden, unterliegen den gleichen Qualitätsanforderungen wie die Wirkstoffe, die im Industriemaßstab verarbeitet werden. Sie werden bei identisch spezialisierten Herstellerbetrieben bezogen. Die Qualität wird durch das Arzneimittelgesetz, das Europäische Arzneibuch und die Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV) bestimmt. Egal ob industrielle Herstellung oder Einzelanfertigung in der Apotheke: Alle Arzneimittel müssen die notwendigen hohen Anforderungen erfüllen.

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