Der Bundestagsausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat am Mittwoch, 25. Mai, dem Vorschlag von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner zugestimmt, schärfere Regelungen für Dioxin-Kontrollen in das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) aufzunehmen. Am 26. Mai wird sich das Plenum des Bundestags mit der Gesetzesänderung befassen und am 17. Juni der Bundesrat. Bereits im Vorfeld waren die Änderungswünsche der Länder von der Bundesregierung berücksichtigt worden.

Als Konsequenz aus dem Dioxinskandal hatte Bundesministerin Aigner am 14. Januar 2011 den „Aktionsplan Verbraucherschutz in der Futtermittelkette“ vorgelegt, der am 2. Februar vom Kabinett beschlossen wurde. Anlässlich des „Deutschen Verbrauchertages“ am Mittwoch in Berlin zog Aigner eine positive Bilanz und erklärte, ein Großteil der gemeinsam von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen sei erfolgreich auf den Weg gebracht worden: „Die Lebensmittelkette wird sicherer, das Netz der Kontrollen engmaschiger“, sagte Aigner. „Der Bund ist mit der Umsetzung des Aktionsplans voll im Zeitplan. Jetzt liegt es an den Ländern, den neuen Rechtsrahmen mit intensiven Kontrollen auszufüllen und damit einen wichtigen Beitrag zu einer weiteren Verbesserung der Lebensmittelsicherheit in Deutschland zu leisten.“

Ein wesentlicher Punkt des Aktionsplans (siehe Übersicht im Anhang) ist die Einrichtung eines Dioxin-Frühwarnsystems in Deutschland. Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer werden nun per Gesetz dazu verpflichtet, alle ihnen vorliegenden Ergebnisse von Dioxinuntersuchungen aus den Eigenkontrollen zu melden. Auch private Labore, die bedenkliche Mengen an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen in Lebensmitteln oder Futtermitteln feststellen, müssen diese Ergebnisse künftig an die zuständigen Behörden melden. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wird diese Dioxin-Messdaten in einer Datenbank sammeln und alle drei Monate auswerten.

Mit der Novellierung des Verbraucherinformationsgesetzes sollen die zuständigen Behörden noch in diesem Jahr verpflichtet werden, die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung über alle Rechtsverstöße durch Grenzwertüberschreitungen umgehend zu veröffentlichen. „Wir haben das Gesetz auf den Prüfstand gestellt und neue Regelungen geschaffen, die für noch mehr Transparenz sorgen. Wenn gegen das Lebens- und Futtermittelrecht verstoßen wurde, müssen die Behörden künftig Firmen- und Produktnamen zwingend veröffentlichen“, sagte Aigner.

Die Umsetzung des „Aktionsplans Verbraucherschutz in der Futtermittelkette“ ist auch bei den anderen Punkten weit fortgeschritten: Die Prüfung des Strafrahmens bei Verstößen gegen das LFGB ist abgeschlossen. Das Bundesverbraucherministerium und das Bundesjustizministerium haben gemeinsam eine Verschärfung der Sanktionen erarbeitet. Künftig wird es als Straftat eingestuft, wenn Unternehmer vorsätzlich bestimmten Meldeverpflichtungen nicht nachkommen. Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro wird bestraft, wer gesundheitsgefährdende Lebensmittel vorsätzlich in den Handel bringt und sich dadurch größere Vermögensvorteile verschafft oder als Wiederholungstäter auftritt.

Die Länder beabsichtigen ferner, die Internetplattform www.lebensmittelwarnung.de einzurichten, um Verbraucher im Falle öffentlicher Warnungen vor unsicheren Lebensmitteln an zentraler Stelle zu informieren. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin schafft dazu die technischen Voraussetzungen. Darüber hinaus werden die Länder die Rückverfolgbarkeit von belasteten Lebensmitteln und Futtermitteln verbessern und die Futtermittelüberwachung stärker am Risiko der Produkte ausrichten. Zusätzlich wird in den Ländern geprüft, ob die Organisation der Strafverfolgungsbehörden und der Gerichte optimiert werden kann.

Aktionsplan Verbraucherschutz in der Futtermittelkette – Stand der Umsetzung

1. Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe

Das BMELV setzt sich für eine EU-weit geltende Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe ein. Die EU-Kommission hat zwischenzeitlich ein entsprechendes Arbeitspapier vorgelegt, das derzeit in Brüssel beraten wird. Parallel dazu ist ein Entwurf zur Änderung der nationalen Futtermittelverordnung erarbeitet worden, in dem die Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe festgelegt wird. Diese Neuerung ist bereits mit den Ländern und den betroffenen Verbänden erörtert worden. Die Verordnung wurde am 20. Mai zur Prüfung an die Europäische Kommission gesandt.

2. Trennung der Produktionsströme

Das BMELV tritt ein für eine europaweit verbindliche Regelung zur Trennung von Stoffen bei der Herstellung von Lebensmitteln oder Futtermitteln, von solchen Stoffen, die für andere Verwendungen bestimmt sind. Diese Regelung soll europaweit verbindlich eingeführt werden. Die EU-Kommission hat zwischenzeitlich auch ein entsprechendes Arbeitspapier vorgelegt, das derzeit in Brüssel beraten wird. Parallel dazu ist ein Entwurf zur Änderung der nationalen Futtermittelverordnung erarbeitet worden, in dem eine solche Stofftrennung vorgesehen ist. Diese Neuerung ist bereits mit den Ländern und den betroffenen Verbänden erörtert worden. Die Verordnung wurde am 20. Mai zur Prüfung an die Europäische Kommission gesandt.

3. Ausweitung rechtlicher Vorgaben für die Futtermittelkontrolle

Das BMELV hat einen Entwurf zur Änderung der nationalen Futtermittelverordnung erarbeitet, der die Pflicht der Futtermittelunternehmer vorsieht, ihrer Produkte unter anderem auf Dioxine zu untersuchen. Diese Neuerung ist bereits mit den Ländern und den betroffenen Verbänden erörtert worden. Die Verordnung wurde am 20. Mai zur Prüfung an die Europäische Kommission gesandt. Auch zu diesem Punkt hat die EU-Kommission zwischenzeitlich einen Vorschlag für eine EU-weite Regelung vorgelegt, der derzeit in Brüssel beraten wird.

4. Meldepflicht für private Laboratorien

Die Pflicht für private Labore, Untersuchungsergebnisse mit bedenklichen Mengen an unerwünschten Stoffen zu melden, wird im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) verankert. Das Bundeskabinett hat diese Änderung am 02.02.2011 beschlossen. Der ELV-Ausschuss des Bundestages hat diese Gesetzesänderung am 25.05. befürwortet, am 26.05. erfolgt die Abstimmung im Plenum des Bundestags. Der Bundesrat wird sich Mitte Juni mit der Änderung des LFGB befassen. Stimmt er dem Gesetz zu, kann es alsbald in Kraft treten. Die EU-Kommission hat angekündigt, auch gemeinschaftsweit eine Meldepflicht für Labore im Futtermittelbereich einzuführen; ein entsprechendes Arbeitspapier der EU-Kommission liegt vor und wird derzeit in Brüssel beraten.

5. Verbindlichkeit der Futtermittel-Positivliste

Die in Deutschland etablierte Positivliste für Futtermittel wird von Vertretern der Wirtschaft und der Verwaltung als sinnvolles und vertrauensbildendes Instrument angesehen. Das BMELV setzt sich auf EU-Ebene für eine abschließende und verpflichtende Positivliste ein.

6. Absicherung des Haftungsrisikos

Zur Frage des Haftungsrisikos lässt das BMELV in einer Studie prüfen, welche Schäden durch den Dioxin-Skandal bei wem und in welcher Höhe entstanden sind. Auch die Regulierung der Schäden durch Versicherungen oder mögliche Ausschlussgründe werden geprüft. Die Ergebnisse der Studie sollen bis Ende 2011 vorliegen.

7. Überprüfung des Strafrahmens

Die Prüfung des Strafrahmens bei Verstößen gegen das LFGB ist abgeschlossen. Der ELV-Ausschuss des Bundestages hat die geplanten Strafverschärfungen am 25.05. befürwortet, am 26.05 erfolgt die Abstimmung im Plenum des Bundestags. Der Bundesrat wird sich Mitte Juni mit der Änderung des LFGB befassen. Stimmt er dem Gesetz zu, kann es alsbald in Kraft treten.

8. Ausbau des Dioxin-Monitorings/Aufbau eines Frühwarnsystems

Die Einführung eines Dioxin-Frühwarnsystems wird im LFGB verankert. Das Bundeskabinett hat diese Änderung am 02.02.2011 beschlossen. Der ELV-Ausschuss des Bundestages hat diese Gesetzesänderung am 25.05. befürwortet, am 26.05. erfolgt die Abstimmung im Plenum des Bundestags. Der Bundesrat wird sich Mitte Juni mit der Änderung des LFGB befassen. Stimmt er dem Gesetz zu, kann es alsbald in Kraft treten.

9. Verbesserung der Qualität der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung

Die Länder haben in ihrer Zuständigkeit eine Projektgruppe eingesetzt, die eine Verbesserung der Qualität der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung voranbringen soll.

10. Transparenz für die Verbraucher

Zur Verbesserung der Transparenz für Verbraucher sind Änderungen des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) auf den Weg gebracht worden. Der Gesetzentwurf zum überarbeiteten VIG soll noch vor der Sommerpause vom Bundeskabinett verabschiedet werden.

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