Viele Patienten sind durch Beipackzettel verunsichert. Eine Umfrage im Auftrag der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände bei 3.300 Bundesbürgern zeigte: Jeder Zweite bewertete Beipackzettel als eher unverständlich oder schlecht lesbar. 58 Prozent fanden die Angaben zu kompliziert oder zu ausführlich. 37 Prozent aller Befragten gaben an, dass ihnen der Beipackzettel Angst mache, bei Menschen über 65 Jahren sogar 49 Prozent. „Wer von einer langen Liste der möglichen Nebenwirkungen verunsichert ist, sollte unbedingt mit dem Arzt oder Apotheker darüber sprechen. Das ist besser als Medikamente gar nicht einzunehmen oder die Behandlung vorzeitig abzubrechen“, sagt Friedemann Schmidt, Vizepräsident der ABDA. Ärzte und Apotheker können gemeinsam die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) verbessern. ABDA und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben dazu im April 2011 ein umfangreiches Zukunftskonzept vorgestellt.

Die oft langen und in kleiner Schrift gedruckten Beipackzettel wirken auf viele Menschen abschreckend. Die Hersteller müssen alle bekannten Nebenwirkungen aufführen und ihre Häufigkeit angeben. Die Nebenwirkungen treten aber nicht bei jedem Patienten auf. Die im Beipackzettel enthaltene Angaben wie „häufig“ oder „gelegentlich“ unterscheiden sich zudem vom allgemeinen Sprachgebrauch. Verursacht ein Arzneimittel zum Beispiel „häufig“ Schwindel, bedeutet dass, dass von einhundert Anwendern höchstens neun Menschen schwindelig wird. „Seltene“ Nebenwirkungen treten höchstens bei einem von eintausend Anwendern auf.

Der Beipackzettel kann Patienten verwirren, wenn unter Anwendungsgebieten die eigene Erkrankung nicht aufgeführt ist. Trotzdem kann das erhaltene Medikament wirkungsgleich sein mit dem, das der Arzt verordnet hat. Seit Anfang 2011 gilt, dass beim Austausch eines Medikaments gegen ein anderes wirkstoffgleiches Präparat nur ein Anwendungsgebiet übereinstimmen muss. Im Extremfall bekäme eine Frau mit Bluthochdruck in der Apotheke ein Präparat gegen Prostatabeschwerden – und es wäre dennoch das richtige Medikament. Wenn die eigene Krankheit im Beipackzettel nicht genannt ist, sollten Patienten deshalb in der Apotheke nachfragen.

One Comment

  • Gelenkgesund

    Die Warnung vor Nebenwirkungen hat nunmal eine juristische Seite: verschreibt ein Arzt ein Medikament, ohne daß der Patient ausreichend über dessen Nebenwirkungen aufgeklärt ist, so ist das u.U. strafbare Körperverletzung, denn jedes ärztliche Handeln ist nur bei Einwilligung straffrei. Diesen Spagat versucht man durch die teils beeindruckenden Nebenwirkungslisten zu lösen, wohl wissend, daß die einen Patienten zu sorglos damit umgehen und sie gar nicht lesen und andere dagegen vom Medikamentengebrauch abgehalten werden und dadurch möglicherweise andere, vielleicht sogar schlimmere, Spätfolgen riskieren, weil sie die Krankheitsfolgen dadurch verschlimmern oder, z.B. bei Antibiotika, Resistenzen fördern u.a.m. Viel kritischer sehe ich jedoch die Wechselwirkungen von Medikamenten untereinander, von denen z.T. die Ärzte zu wenig wissen oder sie nicht beachten, weil sie nicht hartnäckig genug nachfragen, welche weiteren Medikamente oder Nahrungsergänzungsmittel ihr Patient sonst noch nimmt und weil sie z.T. noch gar nicht erforscht sind.

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