Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) fordert die Aufhebung des Preismoratoriums für Arzneimittel. Ein staatlich verordnetes Preismoratorium muss laut Artikel 4 der sogenannten „EU-Transparenzrichtlinie“ regelmäßig kritisch überprüft werden – nach einem Jahr ist dies nun notwendig. Grund für die Einführung waren Wirtschaftskrise und erwartete Kassendefizite in zweistelliger Milliardenhöhe. Doch damit sind diese extremen Eingriffe in die wirtschaftliche Freiheit der Unternehmen heute nicht mehr zu rechtfertigen. Im Gegenteil: die deutsche Wirtschaft wächst und die Arbeitslosigkeit sinkt. Die Regierung spricht über Steuersenkungen und die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) meldet Milliardenüberschüsse. Kein Wunder, sind doch die Ausgaben für Arzneimittel um fast fünf Prozent gesunken, während die Kosten bei den Ärzten und Krankenhäusern weiter steigen. „Die pharmazeutische Industrie leistet ihren Sparbeitrag zur Stabilisierung des Gesundheitssystems“, sagt Dr. Bernd Wegener, Vorstandsvorsitzender des BPI. „Jetzt muss aber endlich Schluss sein mit der einseitigen Belastung und Überreglementierung. Das Preismoratorium muss aufgehoben werden, sein Grund ist entfallen! Die Hersteller brauchen endlich wieder Planungssicherheit für Investitionen, damit der Pharmastandort Deutschland im Boom nachhaltig gestärkt wird.“

Regulierende staatliche Maßnahmen wie Zwangsrabatte oder Preismoratorien sind ökonomisch kontraproduktiv, sie bremsen den Fortschritt in Forschung und Entwicklung und führen im schlimmsten Fall zur Abwanderung von Firmen und damit Arbeitsplätzen. Gerade Preisfestsetzungen, die länger als ein Jahr dauern, treffen die Unternehmen empfindlich, da sich in dieser Zeit auch Gehälter, Rohstoffpreise, Energiekosten und andere Ausgaben erhöhen.

Europarecht fordert Überprüfung des Preisstopps

Die Folgen der Weltwirtschaftskrise und drohende zweistellige Milliardendefizite bei der GKV waren die Hauptgründe für das Preismoratorium, das der damalige Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler im Sommer 2010 gegen die Arzneimittelhersteller verhängt hat. Dauern soll es mehr als drei Jahre, das Europarecht fordert aber eine regelmäßige Überprüfung des Markteingriffes. In Artikel 4 Absatz 1 der sogenannten „EU-Transparenzrichtlinie“ heißt es: „Verfügen die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaates einen Preisstopp für alle Arzneimittel oder für bestimmte Arzneimittelkategorien, so überprüft dieser Mitgliedstaat mindestens einmal jährlich, ob nach der gesamtwirtschaftlichen Lage die Beibe-haltung des Preisstopps ohne Änderungen gerechtfertigt ist. Innerhalb von neunzig Tagen nach Beginn dieser Überprüfung erklären die zuständigen Behörden, ob und welche Preiserhöhungen oder -senkungen genehmigt werden.“

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