Schönheitsoperationen werden zunehmend als normal betrachtet, so das Ergebnis einer aktuellen forsa-Umfrage. Danach stellen ästhetisch-plastische Operationen für knapp drei Viertel der Deutschen (72 Prozent) keine Besonderheit dar. Die überwiegende Mehrheit der Befragten erwartet allerdings, dass Schönheitsoperationen ausschließlich von dafür ausgebildeten Fachärzten durchgeführt werden sollen. Dies steht im Widerspruch zur Praxis: In Deutschland darf jeder approbierte Arzt ästhetisch-plastische Eingriffe vornehmen. Spezialist Prof. Günter Germann warnt vor Eingriffen durch fachfremde Mediziner.

Wer sich für die Schönheit unter das Messer legt, will vor allem im Einklang mit dem eigenen Körper leben und sein eigenes Wohlbefinden stärken. So sieht es laut forsa-Umfrage mit 59 Prozent die Mehrheit in Deutschland. In der Gruppe der ausgewiesenen Befürworter einer Schönheitsoperation stand das für fast jeden im Vordergrund. Weniger als die Hälfte der Befürworter nannte den Partner als Beweggrund für einen Eingriff. Jünger auszusehen oder für mehr Erfolg im Beruf waren hingegen keine primären Gründe.

Die Ergebnisse deuten nach Einschätzung von Germann auf einen zunehmend aufgeklärten Umgang mit dem Thema hin, welcher sich auch in der Praxis bestätige: „Der Umgang mit dem Thema Ästhetisch-Plastische Chirurgie ist vernunftorientierter geworden“, so Germann.

Angst vor „Pfusch“ zurecht verbreitet

Dabei erhöht die Angst vor möglichen Komplikationen während oder nach der Operation nach wie vor maßgeblich die Hemmschwelle vieler potenziell Interessierter. 83 Prozent dieser Gruppe fürchten, dass es bei einem Eingriff zu Komplikationen kommen könnte. Die Mehrheit der Befragten misstraut der medizinischen Beratungsqualität – zu Recht, wie eine kürzlich veröffentlichte Studie des Deutschen Instituts für Service-Qualität zeigt. Bei Testbesuchen in neun Kliniken ermittelte das unabhängige Marktforschungsinstitut, dass fast die Hälfte der interessierten Patienten (45 Prozent) nicht ausreichend über Operationsrisiken aufgeklärt wurde. Laut Germann ein unhaltbarer Zustand: „Wer ästhetisch-plastische Operationen durchführt, trägt eine ganz besondere Verantwortung. Wir sind gehalten, die Motivation der Patienten sehr sorgsam zu erfragen und gemeinsam mit ihnen die Ziele eines Eingriffs zu prüfen. Ein intensives Beratungsgespräch auf Augenhöhe ist unabdingbare Voraussetzung für einen operativen Eingriff.“

Gesetz schützt Patienten nur ungenügend

92 Prozent der Befragten meinen, dass ästhetisch-plastische Operationen ausschließlich von speziell dafür ausgebildeten Fachärzten durchgeführt werden sollen. Diese Ergebnisse stehen im Widerspruch zur Realität. „In der Öffentlichkeit ist nach wie vor kaum bekannt, dass sich in Deutschland jeder approbierte Arzt ‚Schönheitschirurg‘ nennen darf“, bemängelt Germann. Selbst die Bezeichnung „Ästhetischer Chirurg“ ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Demnach könne ein Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie ästhetisch-plastische Operationen der Brust vornehmen, obwohl er im Gegensatz zum Facharzt für Plastische Chirurgie nicht über die angemessene Zusatzausbildung verfügt. Germann rät daher nachdrücklich zur Vorsicht beim Etikett Schönheitschirurg. „Bei dem Wunsch nach einem ästhetisch-plastischen Eingriff sollte ein ausgewiesener Facharzt für Plastische Chirurgie konsultiert werden, da er eine sechsjährige Zusatzausbildung im Anschluss an sein Medizinstudium absolviert hat“, erklärt Germann.

Die aktuelle Umfrage wurde im Auftrag der Heidelberger Klinik Ethianum von forsa durchgeführt. forsa befragte dazu 500 Personen im Alter ab 18 Jahren.

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